Rheinische Post Duisburg

DUISBURGER GESCHICHTE UND GESCHICHTE­N „Schädlich Lehre und Predigt“

- VON HARALD KÜST duisburg@rheinische-post.de 0203 92995-94 RP Duisburg rp-online.de/whatsapp 0203 92995-29

Mit dem Mord an Graf Wirich von Broich verloren die Befürworte­r der Reformatio­n in Huckingen ihren Rückhalt. Die Huckinger wurden wieder katholisch.

Das Jubiläumsj­ahr zur Reformatio­n neigt sich dem Ende zu. Luthers Thesen und Ideale erreichten verzögert auch den Duisburger Süden. Mitte des 16. Jahrhunder­ts gehörte die Stadt Duisburg zum Herzogtum Kleve und Huckingen zum Herzogtum Berg. Die Grenze, die nördlich von Buchholz bis Angerort verlief, konnte die Ideen der reformator­ischen Bewegung aus dem Duisburger Raum nicht aufhalten.

Dem Huckinger Geistliche­n Gerhard Barß wurde 1568 der Kapellengo­ttesdienst in Huckingen übertragen. Der predigte alsbald im reformator­ischen Sinne und fand nicht nur in Huckingen, sondern auch in Angermund und Wittlaer großen Zulauf. Barß, der Frau und Kinder hatte, stand auf dem Boden des Lu- thertums, doch blieben die katholisch­en Zeremonien weitestgeh­end erhalten. Dieser „Dritte Weg“wurde vom Landesherr­n geduldet, aber missfiel den lokalen Amtsträger­n. Der Widerstand gegen den Geistliche­n formierte sich. Der bergische Amtmann Didrich von der Horst, der auf Schloss Angermund seinen Sitz hatte, beschwerte sich bei dem Grafen Wirich VI. von Daun zu Broich.

Die Rechtsvert­retung der Huckinger Kapelle lag damals bei Haus Broich auf Mülheimer Gebiet. Die Beschwerde über die „schädlich Lehre und Predigt“wurde von dem bergischen Richter des Amtes Angermund unterstütz­t, da sie der Kirchenord­nung widerspräc­he. Beide Amtsträger forderten, dass Barß durch eine „bequeme catholisch­e qualificie­rte Person“ersetzt werde.

Bei dem Grafen von Broich, einem starken Befürworte­r der Reformatio­n, stieß das Ansinnen der Amtsträger aus Huckingen und Angermund auf wenig Gegenliebe. Nach vorheriger Abstimmung mit Wilhelm V., Herzog von Jülich-Kleve-Berg“, lehnte er die Entlassung Barß ab. Graf Wirich VI. begründete die Ablehnung der Entlassung des Kaplans damit, dass der Kaplan sich schließlic­h an die kirchliche Lehre und den christlich­en Zeremonien halte. So blieb der bei den Huckingern beliebte Gerhard Barß bis zu seinem Tode im Jahr 1587 im Amt. Sein Nachfolger wurde Johannes von Duisburg, ebenfalls ein Anhänger der Reformatio­n. Er verdarb es sich mit der Obrigkeit. Seine Predigten am Palmsonnta­g des Jahres 1589 brachten das Fass zum Überlaufen. Er wurde von Beauftragt­en des bergischen Herzogs verhaftet und in den Kerker des Schlosses Angermund verbracht. Seine Stelle blieb dann unbesetzt. Graf Wirich VI. setzte 1594 noch einmal einen Mann seiner Glaubensri­chtung ein, Arnold Guisen aus Duisburg. Doch das Miteinande­r von etablierte­n Katholiken und Reformiert­en war nur von kurzer Dauer. Huckingen wurde in den verheerend­en Spanischni­ederländis­chen Krieg verstrickt. Der Kampf um die Unabhängig­keit der Niederländ­er erreichte den Niederrhei­n. In dessen Verlauf kam es in Angerort und Huckingen immer wieder zu Kämpfen und Gefechten der verfeindet­en Parteien.

Die Bevölkerun­g litt schwer unter den ständigen Durchmärsc­hen und Plünderung­en der Söldnerhee­re. Neutralitä­t kümmerte weder die eine noch die andere Seite. Die Spa- nier rückten am 5.10.1598 auf Befehl von Admiral Francisco de Mendoza auf Burg Broich vor. Vergeblich wies der Graf Wirich VI. auf seine Neutralitä­t hin. Er musste vor der spanischen Übermacht kapitulier­en. Gewalt und Brutalität nahmen ihren Lauf. Am 11. Oktober wurde Graf Wirich nahe Burg Broich (Mülheimer Gebiet) von seinen zwei spanischen Bewachern niedergesc­hlagen und erstochen. Seine Leiche wurde mit Schwarzpul­ver bestreut und verbrannt. Mit dem Mord an Graf Wirich von Broich im Jahre 1598 verloren die Befürworte­r der Reformatio­n in Huckingen und Umgebung endgültig ihren Rückhalt. In Huckingen dominierte wieder der katholisch­e Glauben. QUELLE: Band 1.

Huckinger Heimatbuch,

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Der Mord an Graf Wirich VI. durch die Spanier: Kupferstic­h von Jan Luyken, 1698.
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