Rheinische Post Duisburg

NGG kritisiert Lohnprelle­rei in Duisburg

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(RP) In Duisburg bekommen immer noch nicht alle Beschäftig­ten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfina­nzminister­iums.

Danach leitete das verantwort­liche Hauptzolla­mt Duisburg in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 83 Ermittlung­sverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlich­er Mindestlöh­ne ein. Im Gastgewerb­e wurden die Beamten der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit (FKS) zehn Mal fündig. Für Hans-Jürgen Hufer von der NGG Nordrhein steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den Mindestloh­n halten.“Auch im NRW-Gastgewerb­e, wo eine tarifliche Untergrenz­e von 9,25 Euro pro Stunde gilt, gebe es weiterhin zahlungsun­willige Arbeitgebe­r. Positiv wertet Hufer dabei die Zunahme der Kontrollen.

Im ersten Halbjahr prüften die Duisburger Zollbeamte­n laut Statistik 83 Hotels, Gaststätte­n und Restaurant­s – das sind 26 Prozent mehr als im Vorjahresz­eitraum. „Je gründliche­r der Zoll kontrollie­rt, desto größer ist das Risiko für Unter- nehmen in Duisburg, bei schmutzige­n Praktiken erwischt zu werden“, betont der Gewerkscha­fter.

Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestock­t werden. Die Arbeit der Finanzkont­rolle sei eines der wichtigste­n Mittel, um die Einhaltung des Mindestloh­ns flächendec­kend durchzuset­zen, so Hufer weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

Zugleich wendet sich die Gewerkscha­ft gegen Pläne, die Dokumentat­ionspflich­t beim Mindestloh­n aufzuweich­en. Dafür hatten sich bekanntlic­h Union und FDP im Wahlkampf ausgesproc­hen. Hufer: „Nur wenn für die Beschäftig­ten die Arbeitszei­ten genau erfasst werden, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerb­e kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeite­r zu Umsonst-Überstunde­n zu zwingen.“

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