Busfahrer mit Handy am Steuer
Ein Fahrgast beschwert sich bei der DVG. Die DVG spricht von Einzelfällen.
Frank Hillbrecht war fassungslos. Täglich fährt der 52-Jährige aus Huckingen mit dem Bus zur Arbeit. Und mehrmals habe er beobachten müssen, dass Fahrer während der Fahrt mit ihren Handys telefonieren – zuletzt vor einigen Tagen morgens im Bus der Linie 946 Richtung Großenbaum. Er sei an der Haltestelle „Steinernes Kreuz“zugestiegen, der Vorfall habe sich auf der Lüderitzallee ereignet.
„Die Tatsache, dass der Fahrer in der Zimmerstraße mit dem Fahrer eines entgegenkommenden Busses der Linie 941 auf der Straße anhielt, um zu quatschen, ist da schon eher nebensächlich“, so Hillbrecht. „Aber für das Telefonieren fehlt mir jegliches Verständnis. Das ist unverantwortlich und viel zu gefährlich.“Und dann habe sich der Fahrer auch noch uneinsichtig gezeigt.
Hillbrecht beschwert sich bei der Duisburger Verkehrs-Gesellschaft (DVG) per Online-Formular. Bis jetzt habe er noch keine Antwort bekommen. Die Redaktion hakt bei der DVG zu dem Thema nach. Sprecher Thomas Kehler bestätigt den Vorfall. Es handele sich um einen Fahrer eines Subunternehmers, der das Telefonieren während der Fahrt an jenem Morgen inzwischen auch zugegeben habe. „Er ist bisher diesbezüglich nicht auffällig geworden, aber es ist ihm die Gefährlichkeit seines Handelns noch einmal deut- lich gemacht worden.“Grundsätzlich gebe es zu dem Thema diverse Schulungen und Dienstanweisungen. „Und wir sorgen selbst dafür, dass dazu auch die Mitarbeiter von Subunternehmen informiert werden“, so Kehler. „Unsere Fahrmeister führen außerdem regelmäßig Qualitätskontrollen durch. Die Fahrer dürfen ihre Handys nur ausgeschaltet mitnehmen.“Nur in Ausnahmefällen sei es je nach Verkehrslage erlaubt, mit der Leitstelle Kontakt aufzunehmen – wenn zum Beispiel ein Unfall passiert ist oder es Auseinandersetzungen mit beziehungsweise unter Fahrgästen gibt. Kehler: „Ansonsten tolerieren wir das Telefonieren während der Fahrt nicht.“
Bei einem Fahrer von einem Subunternehmen wie im aktuellen Fall habe die DVG personalrechtlich zwar keinen Zugriff, aber die Möglichkeit, ihn bei wiederholten Verstößen sperren zu lassen. „Wenn unsere Fahrer mit dem Handy erwischt werden, gibt es zunächst eine Belehrung, bei Wiederholungsfällen eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar eine Kündigung“, so Kehler. „In diesem Jahr hatten wir deswegen aber gerade mal zwei Abmahnungen. Es handelt sich weiter um Einzelfälle.“Dies mag Frank Hillbrecht, der noch persönlich eine Stellungnahme zu dem Fall bekommen soll, nicht so recht glauben. „Es gibt zu dem Thema auf dem Feedback-Bogen der DVG sogar einen gesonderten Punkt...“