Stiche gegen Ehemann bringen 38-Jährige in Haft
Mit einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis endete gestern vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz der Schwurgerichtsprozess gegen eine 38-jährige Meidericherin. Am 12. September 2016 hatte sie ihren Noch-Ehemann in einer Kleingartenanlage an der Westender Straße durch Messerstiche schwer verletzt.
Schon seit längerer Zeit hatte es in der Ehe des Paares gekriselt. Ihr Mann habe sich nur noch um seinen Kleingarten, die Nachbarin und deren Kinder gekümmert, so die Angeklagte. Am Tattag, als sie bereits ihre Sachen packte, um aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, hatte sie feststellen müssen, dass der Ehemann alle Daueraufträge, darunter auch die Zahlung der Kindergartengebühr für die gemeinsame fünfjährige Tochter, storniert hatte. Zudem flatterte die – wie der Zeuge zugeben musste – selbstverschuldete Kündigung seines Arbeitgebers ins Haus.
Sie habe ihm die Kündigung vor die Füße werfen wollen, so die Angeklagte. Doch als er vor ihr stand, stach sie mit den Worten „Jetzt hast du, was du wolltest“mindestens viermal auf ihn ein.
Dass sie ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge nur eingesteckt habe, um den Trampolin und den aufblasbaren Pool, in dem ihre Tochter nicht mehr spielen durfte, zu zerstören, nahm die Kammer der Angeklagten nicht ab. Die Richter gingen davon aus, dass die Frau den möglichen Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen habe. Allerdings habe sie die Tat freiwillig abgebrochen als der Verletzte nach einem Krankenwagen rief. Eine Verurteilung wegen des angeklagten versuchten Totschlags kam daher nicht in Frage.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis der 38Jährigen und den Umstand, dass sie bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Zudem sei die Frau alkoholbedingt enthemmt gewesen. Angesichts der erheblichen Verletzungen und der bis heute andauernden Folgen der Tat für den Geschädigten sahen die Richter aber keine Möglichkeit, eine Strafe zu verhängen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Allerdings wird die Angeklagte aller Voraussicht nach nicht mehr als 18 Monate im offenen Vollzug verbringen müssen. Bis zum endgültigen Haftantritt bleibt sie auf freiem Fuß.