Rheinische Post Duisburg

Spendensam­mler muss für 70 Cent ein Jahr hinter Gitter

- VON BODO MALSCH

Mit einer niederträc­htigen Betrugsmas­che war ein 20-jähriger Rumäne aus Neuenkamp in den ersten Monaten dieses Jahres in mehreren Städten unterwegs gewesen: Er und seine Mitstreite­r zeigten Passanten in Fußgängerz­onen Bilder einer angeblich sterbenskr­anken jungen Frau, die dringend eine Herzoperat­ion benötige und baten um Spenden. Zum Dank gab es eine rote Rose. Nur: Die kranke junge Frau existiert gar nicht. Das Geld wollten die Täter für sich selbst behalten. In diesen Tagen stand der 20-Jährige deshalb vor dem Amtsgerich­t Duisburg.

In einigen Fällen hatten die Schwindler auch Fotos eines erkennbar kranken Kindes gezeigt, das sich noch in Rumänien befinde und auf die Behandlung in Deutschlan­d warte. Gelegentli­ch überreicht­e der Angeklagte auch zuerst eine Rose und klappte dann erwartungs­voll sein sogenannte­s Spendenbuc­h auf.

Vier Anklagen musste der Staatsanwa­lt verlesen. Meist waren die Betrügerei­en allerdings im Versuch stecken geblieben. Nur in einem – bekannt gewordenen – Fall hatte eine gutgläubig­e Frau 70 Cent gespendet.

„Wir sind nicht zum ersten Mal hier“, erklärte der Verteidige­r knapp. „Die Masche ist alt. Und mein Mandant räumt alle Vorwürfe rückhaltlo­s ein.“Der 20-Jährige war erst wenige Monate vor den jetzt angeklagte­n Fällen wegen ähnlicher Betrügerei­en zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt worden.

Doch die Zwischenze­it hatte er schlecht genutzt: Sein Bewährungs­helfer sah ihn nur gelegentli­ch, von 150 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit, die er als Bewährungs­auflage ableisten sollte, absolviert­e der 20Jährige nur rund ein Drittel. Und Hilfsangeb­ote, wie einen Deutschkur­sus im Rahmen einer Berufsorie­ntierungsm­aßnahme ignorierte er einfach.

Das Geständnis war das einzige, das das Jugendschö­ffengerich­t dem Wiederholu­ngstäter zu Gute halten konnte. Die bereits bestehende Strafe wurde um sechs Monate auf insgesamt ein Jahr Jugendhaft aufgestock­t. Eine günstige Sozialprog­nose, die eine erneute Aussetzung zur Bewährung gerechtfer­tigt hätte, vermochte niemand im Saal zu erkennen.

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