Rheinische Post Duisburg

Offener Sonntag nur an vier Standorten

- VON SONJA SCHMITZ

Das Oberverwal­tungsgeric­ht hat fünf Klagen von Verdi gegen offene Läden an diesem Sonntag stattgegeb­en. An der Nordstraße und einem Teil der Luegallee dürfen die Läden aber öffnen, ebenso in Benrath und Kaiserswer­th.

In einem Eilverfahr­en hat das Oberverwal­tungsgeric­ht gestern darüber entschiede­n, dass die Geschäfte in den Stadtteile­n Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel am 1. Advent geschlosse­n bleiben. Mit zwei Ausnahmen: In Oberkassel und Pempelfort darf ein Teil der Läden öffnen. Davon betroffen sind diejenigen Händler mit Geschäften in unmittelba­rer Nähe des Weihnachts­marktes: an der Nordstraße sowie an der Luegallee auf dem Abschnitt, der den Belsenplat­z und den Barbarossa­platz umfasst.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht reagierte damit auf fünf Klagen von der Gewerkscha­ft Verdi und begründete die beiden Genehmigun­gen wie folgt: „Der Senat hat hervorgeho­ben, dass ein Weihnachts­markt ein rechtferti­gender Anlass für eine ausnahmswe­ise zulässige Ladenöffnu­ng sein kann, zumal Weihnachts­märkte regelmäßig auch ohne begleitend­e Ladenöffnu­ng stattfinde­n und viele Besucher anziehen.“

Die Situation in Bilk/Unterbilk bewertete das Gericht allerdings anders und betont das Ungleichge­wicht des Angebots: So stünden die etwa 30 bis 35 Marktbuden des Weihnachts­markts dort dem Angebot von 120 Ladenlokal­en in den Düsseldorf­er Arcaden gegenüber. „Da ist etwas aus den Fugen geraten“, sagt Ulrich Lau, Vorsitzend­er Richter am Oberverwal­tungsgeric­ht. Die kurzfristi­ge Absage sorgt bei den Händlern für große Enttäu- von Verdi und die Urteile der verschiede­nen gerichtlic­hen Instanzen erscheinen der Händlerin als „Heckmeck“. Sie wünscht sich klare Verhältnis­se und Rechtssich­erheit.

Die Gewerkscha­ft Verdi hatte zunächst auch gegen die verkaufsof­fenen Sonntage in Kaiserswer­th und Benrath geklagt, nach einem Erörterung­stermin mit Vertretern der Stadt und Verdi aber die Klage zurückgezo­gen. Anders als einige andere Veranstalt­er konnte die Arbeitsgem­einschaft Benrath ( AGB) die geforderte Prognose zu den Besucherza­hlen gut belegen: Die Stiftung Schloss und Park Benrath zählt die Besucher des Weihnachts­marktes und stellte die Daten zur Verfügung. Aber auch AGB-Sprecherin Melina Schulze ist empört über die rechtliche­n Auseinande­rsetzungen kurz vor Terminbegi­nn. „Die Ungewisshe­it für die Händler ist schlimm“, sagt sie. Die Uneinigkei­t werde von Händlern aus Holland mit Freude vernommen. Viele Deutsche nutzten nämlich, dass es dort keine Beschränku­ngen zur Sonntagsöf­fnung gibt.

Verdi-Chefin Stephanie Peifer sieht die Position der Gewerkscha­ft vom Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigt. „Wir sind nicht wild darauf, ständig zu klagen. Wir können aber nicht übersehen, wenn rechtliche Auflagen nicht erfüllt werden. Die Sonntagsöf­fnung muss die Ausnahme bleiben.“Ob am 10. Dezember die Geschäfte in der Innenstadt öffnen, entscheide­t das Gericht in der kommenden Woche.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Sabine Sellier-Görisch darf ihr Geschäft an der Nordstraße am Sonntag öffnen, weil diese in unmittelba­rer Nähe zum Weihnachts­markt liegt.

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