Hartnäckiger Einbrecher muss wieder hinter Gitter
(bm) Wegen Wohnungseinbruchs und Diebstahls musste sich ein 45jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Die Anklage klang wenig außergewöhnlich, doch sie führte zu einem bemerkenswerten Prozess. Denn der Angeklagte war in seinem Leben schon reichlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Nachdem er für ein halbes Dutzend Anklagen bereits insgesamt rund fünf Jahre hinter Gittern verbrachte, war er 2003 und 2008 vom Landgericht Duisburg wegen einschlägiger Taten zu insgesamt elf weiteren Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Bei einem Freigang setzte er sich 2013 ab, tauchte unter – und beging in der Folge die nächsten Einbrüche. Unter anderem stieg er am 5. und 14. Juli 2015 in zwei Häuser in Huckingen ein, erbeutete Bargeld, Schmuck und Unterhaltungselektronik im Gesamtwert von rund 16.000 Euro. Taten, die der 2016 gefasste Angeklagte gestern vor dem Schöffengericht zunächst durch den Vortrag seines Verteidigers bestreiten ließ: Belastende DNA-Spu- ren, die an den Tatorten gefunden worden waren, könnten dorthin geraten sein, weil Familienangehörige – zwei Brüder und ein erwachsener Sohn – möglicherweise die Gartenhandschuhe des Angeklagten aus der für die Familie frei zugänglichen Laube benutzt hätten. Eine Gutachterin konnte nicht ganz ausschließen, dass DNA des Angeklagten auf diese Weise übertragen worden sei.
Zu einem drohenden Ausufern des Prozesses – weitere DNA-Gutachten und die Ermittlung zusätzlicher Zeugen wären notwendig geworden – kam es aber nicht. Der Verteidiger bat Gericht und Staatsanwalt um ein Rechtsgespräch. Danach gab er eine überraschende Erklärung ab: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe ein.“Angesichts dieses Sinneswandels und weil die angeklagten Taten inzwischen lange Zeit zurück liegen, fiel die Strafe vergleichsweise milde aus: Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu 14 Monaten. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam angesichts der Vorstrafen des 45-jährigen nicht mehr in Betracht.