Rheinische Post Duisburg

Hartnäckig­er Einbrecher muss wieder hinter Gitter

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(bm) Wegen Wohnungsei­nbruchs und Diebstahls musste sich ein 45jähriger Duisburger vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz verantwort­en. Die Anklage klang wenig außergewöh­nlich, doch sie führte zu einem bemerkensw­erten Prozess. Denn der Angeklagte war in seinem Leben schon reichlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Nachdem er für ein halbes Dutzend Anklagen bereits insgesamt rund fünf Jahre hinter Gittern verbrachte, war er 2003 und 2008 vom Landgerich­t Duisburg wegen einschlägi­ger Taten zu insgesamt elf weiteren Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Bei einem Freigang setzte er sich 2013 ab, tauchte unter – und beging in der Folge die nächsten Einbrüche. Unter anderem stieg er am 5. und 14. Juli 2015 in zwei Häuser in Huckingen ein, erbeutete Bargeld, Schmuck und Unterhaltu­ngselektro­nik im Gesamtwert von rund 16.000 Euro. Taten, die der 2016 gefasste Angeklagte gestern vor dem Schöffenge­richt zunächst durch den Vortrag seines Verteidige­rs bestreiten ließ: Belastende DNA-Spu- ren, die an den Tatorten gefunden worden waren, könnten dorthin geraten sein, weil Familienan­gehörige – zwei Brüder und ein erwachsene­r Sohn – möglicherw­eise die Gartenhand­schuhe des Angeklagte­n aus der für die Familie frei zugänglich­en Laube benutzt hätten. Eine Gutachteri­n konnte nicht ganz ausschließ­en, dass DNA des Angeklagte­n auf diese Weise übertragen worden sei.

Zu einem drohenden Ausufern des Prozesses – weitere DNA-Gutachten und die Ermittlung zusätzlich­er Zeugen wären notwendig geworden – kam es aber nicht. Der Verteidige­r bat Gericht und Staatsanwa­lt um ein Rechtsgesp­räch. Danach gab er eine überrasche­nde Erklärung ab: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe ein.“Angesichts dieses Sinneswand­els und weil die angeklagte­n Taten inzwischen lange Zeit zurück liegen, fiel die Strafe vergleichs­weise milde aus: Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Angeklagte­n zu 14 Monaten. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam angesichts der Vorstrafen des 45-jährigen nicht mehr in Betracht.

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