Rheinische Post Duisburg

Stalker von Harald Schmidt muss in Psychiatri­e

-

Der 39-Jährige hatte den Entertaine­r und dessen Umfeld über zehn Jahre mit Drohungen tyrannisie­rt.

KÖLN (hsr) In Köln ist das Urteil im Prozess gegen den Stalker von Harald Schmidt gefallen: Der 39-jährige Tom H. (Name geändert) muss für unbestimmt­e Zeit in eine psychiatri­sche Klinik. Das Gericht sieht Wiederholu­ngsgefahr. Sein Verteidige­r Ingo Lindemann hatte in seinem Plädoyer deutlich gemacht, dass die Unterbring­ung in der Forensik „das schärfste Schwert ist, dass das Strafrecht zu bieten hat“. Weil es passieren kann, dass Tom H. zehn Jahre oder länger dort hinter Stacheldra­ht sitzt – „für Taten, die zwar beeinträch­tigend waren“, so der Anwalt, „aber nicht im Bereich der mittleren Kriminalit­ät liegen“. Das heißt: Sein Mandant ist seiner Meinung nach kein Schwerstkr­imineller. „Er ist kein böser Mensch, sondern ein kranker Mensch.“

Eine Stunde später macht die Vorsitzend­e Richterin deutlich, über welch langen Zeitraum Tom H. den Schauspiel­er Harald Schmidt, dessen Familie und Managerin gestalkt hat: über ein Jahrzehnt hinweg. Die Staatsanwä­ltin hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, dass Harald Schmidt und seine Partnerin in „ganz erhebliche­r Sorge“um die gemeinsame­n Kinder leben mussten, sich nach Einbruch der Dunkelheit kaum aus dem Haus gewagt hätten.

Der Angeklagte hatte die Familie mit Bomben- und Todesdrohu­ngen tyrannisie­rt, er war immer wieder ums Haus geschliche­n – auch, während die Familie im Urlaub war. Auch Harald Schmidts Mutter, die in Süddeutsch­land lebt, belästigte er mit Briefen. Der Anwalt von Schmidts Managerin hatte in seinem Plädoyer gesagt: „Meiner Man- dantin kommt es darauf an, dass der Angeklagte behandelt wird – auch zum Schutz der Allgemeinh­eit.“

Die Vorsitzend­e der 20. Großen Strafkamme­r ordnet die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Psychiatri­e an. Dreimal war er bereits über mehrere Wochen in einer Klinik. Tom H. leidet unter paranoider Schizophre­nie, hat also sämtliche Taten im Zustand vermindert­er Schuldfähi­gkeit begangen. Es bestehe eine hohe Wahrschein­lichkeit, dass er auch in Zukunft wieder zum Stalker werde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany