Rheinische Post Duisburg

Haftstrafe auf Bewährung für notorische­n Schwarzfah­rer

- VON BODO MALSCH

Mit bloßer Vergesslic­hkeit kann man sich vor Gericht meist nicht verteidige­n. Erst recht nicht, wenn man für angebliche Fehlleistu­ngen des Gedächtnis­ses schon öfter vor dem Kadi stand. Das traf auch auf einen 51-jährigen Duisburger zu, der sich nun wegen Beförderun­gserschlei­chung vor dem Amtsgerich­t verantwort­en musste. Der Angeklagte war am 11. April ohne Fahrschein in der U-Bahn erwischt worden. „Ich hatte ein gültiges Sozialtick­et“, versuchte der angehende Frührentne­r sich zu rechtferti­gen. „Allerdings hatte ich das Zuhause vergessen.“Beweisen konnte er diese Behauptung nicht. Denn der Kauf von Monatsmärk­chen für das Sozi- alticket wird nirgends registrier­t und die alten Marken hatte der Angeklagte angeblich versehentl­ich weggeworfe­n.

Warum er denn dann die Frist von 14 Tagen nicht genutzt habe, um bei der DVG seine Karte vorzulegen, wollte die Strafricht­erin wissen. „Na, weil ich den Termin auch vergessen habe“, polterte der Angeklagte. „So etwas passiert mir ständig. Deshalb habe ich dafür ja sogar schon im Knast gesessen.“

Angesichts des gut gefüllten Vorstrafen­registers und des Umstandes, dass der Angeklagte bereits jede Woche 20 Arbeitsstu­nden abreißt, war die Richterin nicht geneigt, eine weitere Geldstrafe zu verhängen. Sie setzte drei Monate Freiheitss­trafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.

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