Haftstrafe auf Bewährung für notorischen Schwarzfahrer
Mit bloßer Vergesslichkeit kann man sich vor Gericht meist nicht verteidigen. Erst recht nicht, wenn man für angebliche Fehlleistungen des Gedächtnisses schon öfter vor dem Kadi stand. Das traf auch auf einen 51-jährigen Duisburger zu, der sich nun wegen Beförderungserschleichung vor dem Amtsgericht verantworten musste. Der Angeklagte war am 11. April ohne Fahrschein in der U-Bahn erwischt worden. „Ich hatte ein gültiges Sozialticket“, versuchte der angehende Frührentner sich zu rechtfertigen. „Allerdings hatte ich das Zuhause vergessen.“Beweisen konnte er diese Behauptung nicht. Denn der Kauf von Monatsmärkchen für das Sozi- alticket wird nirgends registriert und die alten Marken hatte der Angeklagte angeblich versehentlich weggeworfen.
Warum er denn dann die Frist von 14 Tagen nicht genutzt habe, um bei der DVG seine Karte vorzulegen, wollte die Strafrichterin wissen. „Na, weil ich den Termin auch vergessen habe“, polterte der Angeklagte. „So etwas passiert mir ständig. Deshalb habe ich dafür ja sogar schon im Knast gesessen.“
Angesichts des gut gefüllten Vorstrafenregisters und des Umstandes, dass der Angeklagte bereits jede Woche 20 Arbeitsstunden abreißt, war die Richterin nicht geneigt, eine weitere Geldstrafe zu verhängen. Sie setzte drei Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.