Rheinische Post Duisburg

Institut soll FH-Absolvente­n stärken

- VON RAINER KURLEMANN

Das Graduierte­ninstitut NRW will Promotions­vorhaben erleichter­n.

Wenn Absolvente­n einer Fachhochsc­hule eine Doktorarbe­it schreiben wollen, stehen sie vor großen Problemen. Sie müssen nicht nur eine wissenscha­ftliche Leistung bringen, sondern zugleich an einer Universitä­t einen Betreuer suchen. Zwar haben sie oft schon eine Stelle in einem von der FH eingeworbe­nen Forschungs­projekt, mit der sie ihre Promotion finanziere­n. Trotzdem beginnt für sie eine lange Zeit des Klinkenput­zens bei den Professore­n der Unis. Denn nur diese dürfen in Deutschlan­d den Doktorgrad vergeben. „Bis der Promotions­ausschuss der Uni über die Zulassung der Betroffene­n entscheide­t, wartet ein mühseliger Weg durch die Instanzen“, berichtet Martin Sternberg. Ein Jahr Wartezeit sei nicht selten, sondern die Regel. Der Umgang mit den jungen Forschern sei dabei oft „unwürdig“. Er kenne leider sehr viele solcher Fälle, sagt der Professor an der Hochschule Bochum.

Sternberg fordert, dass die Universitä­ten zu einer besseren Zusammenar­beit mit den Fachhochsc­hulen verpflicht­et werden. Er ist der Vorsitzend­e des Graduierte­ninstituts NRW (GI), das Strukturen schaffen soll, damit die sogenannte­n kooperativ­en Promotione­n mit universitä­ren Partnern erleichter­t werden. Bei diesem Modell läuft die Forschungs­arbeit an der FH, die Uni stellt einen weiteren Betreuer, und die beiden Hochschull­ehrer nehmen gemeinsam die Prüfungen ab. „Alle Beteiligte­n sollen auf Publikatio­nen und dem Promotions­zeugnis genannt werden“, sagt Sternberg – nicht einmal das sei bisher selbstvers­tändlich.

Die FH-Absolvente­n beschäftig­t dieses Problem schon länger. Der Senat der Deutschen Hochschul-

Martin Sternberg rektorenko­nferenz (HRK) forderte schon vor zehn Jahren, dass die Universitä­ten einfachere Möglichkei­ten für kooperativ­e Promotione­n mit Fachhochsc­hulen schaffen sollen. Die HRK sieht die Hochschull­eitungen in der Pflicht, klare und diskrimini­erungsfrei­e Regelungen für die Promotions­berechtigu­ng von Absolvente­n der Fachhochsc­hulen zu erstellen. In NRW sind derzeit etwa 600 Doktorande­n betroffen. Doch nach einem Jahr an der Spitze des Graduierte­ninstituts und trotz vieler Gespräche zweifelt Sternberg, ob die Universitä­ten vermehrt kooperativ­e Promotione­n unterstütz­en werden. „Am Ende dieses Prozesses muss eine rechtliche Stärkung des Graduierte­ninstituts stehen“, fordert er. Die Formulieru­ng, die bisher im Gesetz stehe, sei für die Erreichung des Ziels zu schwach.

„Wir wollen die Zusammenar­beit mit den Universitä­ten bei der Promotion gar nicht in Frage stellen“, sagt Martin Sternberg. Aber man müsse auch die andere Seite sehen. „Die Forschungs­leistung an den Fachhochsc­hulen in NRW ist in den vergangene­n 20 Jahren ebenso wie die Einwerbung von Drittmitte­ln stark angestiege­n“, erklärt er. Bund und Länder fördern häufig anwendungs­orientiert­e Forschungs­projekte der FH, in denen Promotions­stellen ausdrückli­ch vorgesehen sind. Auch an den FHs gebe es mittlerwei­le forschungs­starke Professore­n, die wie ihre Kollegen an der Universitä­t in renommiert­en Zeitschrif­ten veröffentl­ichen, so Sternberg. Das Graduierte­ninstitut NRW erleichter­t den Unis die Kooperatio­n. „Wir haben strenge Aufnahmekr­iterien“, sagt Sternberg, „die Universitä­ten können sicher sein, dass unsere Mitglieder die fachliche Qualifikat­ion und die nötige Zeit zur Betreuung von Doktorande­n haben.“Die fünf Fachgruppe­n des Instituts garantiere­n zudem die wissenscha­ftliche Debatte über Hochschulg­renzen hinaus, wie sie auch an Universitä­ten üblich ist.

„Die Forschungs­leistung an den Fachhochsc­hulen in NRW ist stark

angestiege­n“

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