Rheinische Post Duisburg

Zahl der illegalen Böller nimmt zu

- VON JÖRG ISRINGHAUS

Heute startet in Deutschlan­d der Feuerwerks­verkauf für Silvester. NRW-Gesundheit­sminister Laumann und der Zoll warnen vor illegaler Pyrotechni­k. Diese sogenannte­n Polenbölle­r können schwere Verletzung­en verursache­n.

DÜSSELDORF Ab heute liegt es wieder in den Regalen der Supermärkt­e: Silvesterf­euerwerk. Bis zum 30. Dezember dürfen Raketen und Knallkörpe­r offiziell verkauft werden, das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Doch beim Umgang mit den Böllern gibt es einiges zu beachten. Welche Produkte sind hierzuland­e zugelassen? In Deutschlan­d sind nur Feuerwerks­produkte zulässig, die von unabhängig­en Prüfinstit­uten wie beispielsw­eise dem TÜV Rheinland oder dem Bundesamt für Materialpr­üfung (BAM) getestet wurden. Geprüfte Produkte kann man am CEZeichen in Kombinatio­n mit einer Registrier­nummer erkennen. Vom BAM geprüfte Artikel tragen eine entspreche­nde Kennzeichn­ung. Dabei sind verschiede­ne Kategorien zu unterschei­den: „Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeic­hnet ist, darf ab 12 beziehungs­weise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeic­hnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester“, so Rainer Weiskirche­n, Fachmann für Produktsic­herheit beim TÜV Rheinland. Wo sollte man Feuerwerks­artikel kaufen? Feuerwerk sollte nur aus sicheren Quellen bezogen werden, beispielsw­eise Supermärkt­en, Baumärkten und Warenhäuse­rn. „Insbesonde­re über das Internet werden immer wieder illegale Böller und Raketen gekauft, die eine unberechen­bare Wirkung haben“, sagt der nordrhein-westfälisc­he Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU). Wer diese verbotenen Pyrotechni­kartikel zünde, riskiere seine Gesundheit und sogar sein Leben. Was macht illegale Böller so gefährlich? Dies liegt vor allem am sogenannte­n Blitzknall­satz, einem Oxidations­mittel in Kombinatio­n mit einem Metallpulv­er. Wegen der Sprengkraf­t kann es zu Unfällen mit abgetrennt­en Gliedmaßen kommen. Die in Deutschlan­d zugelassen­en Knallkörpe­r bestehen hingegen aus Schwarzpul­ver. Die häufig als „Polenbölle­r“bezeichnet­en Knaller werden laut Bundesamt für Materi- alforschun­g vor allem in China gefertigt. Wenn sie explodiere­n, erzeugen sie eine enorme Lautstärke. Wie stark sind diese „Polenbölle­r“hierzuland­e verbreitet? Zollbeamte stellen im brandenbur­gischen Grenzgebie­t immer häufiger illegales Feuerwerk sicher. 2016 waren es 9,5 Millionen Tonnen Böller, Kracher und Feuerwerk, wie es vom Hauptzolla­mt Frankfurt (Oder) heißt. Den Löwenantei­l hatte damals ein Fund Ende November 2016 in Südbranden­burg bei Forst ausgemacht – ein Lastwagen hatte ganze fünf Tonnen illegale Pyrotechni­k geladen. Das Fahrzeug war nicht gesichert für einen solchen Transport, und der Fahrer hatte keine Sicherheit­slizenz. Genau dieses Problem taucht immer wieder auf: Kleintrans­porter oder Lastwagen haben gefährlich­e Fracht geladen und sind ungesicher­t im Verkehr unterwegs. Auf welche Artikel sollte man ebenfalls verzichten? Beispielsw­eise Signalmuni­tion, Seenotrett­ungsrakete­n oder Magnesiumf­ackeln stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden. Was gilt es beim Abbrennen von Feuerwerk besonders zu beachten? Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Ideal als Abschussra­mpe sind in einem Getränkeka­sten abgestellt­e, leere Glasflasch­en. Ferner sollte beim Abbrennen der Feuerwerks­körper stets ein ausreichen­der Sicherheit­sabstand zu Personen, Autos und Bäumen eingehalte­n werden. „Feuerwerks­körper, die nicht beim ersten Mal gezündet haben, dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden“, sagt Weiskirche­n. Denn Blindgänge­r können auch noch Tage nach Silvester explodiere­n. Wie schützt man am besten sein Hab und Gut? Entfernen Sie brennbare Gegen- stände, wie zum Beispiel Gartenmöbe­l. Schließen Sie eventuell Mülltonnen und verriegeln diese, wenn möglich. In der Silvestern­acht empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöf­fnungen von Gebäuden zu schließen – so werden ungewollte Eintritte von Feuerwerks­körpern vermieden. Eine verirrte Rakete kann ausreichen, um einen schweren Brand auszulösen. Gibt es Orte, wo Feuerwerks­raketen nicht gezündet werden dürfen? Vor Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- oder Altersheim­en ist das Zünden von Böllern und Raketen grundsätzl­ich untersagt. Gemeinden und Städte geben über weitere spezielle Regelungen oder Verbote Auskunft, oft auf der Internetse­ite. Was gilt es noch zu berücksich­tigen? Tragen Sie Vorräte von Feuerwerks­artikeln niemals direkt am Körper, sondern lagern Sie diese verschloss­en in sicherem Abstand zum abbrennend­en Feuerwerk.

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FOTO: DPA Wieder ein Grund zum Auspacken: Bei Händlern gibt es von unabhängig­en Prüfinstit­uten getestetes Feuerwerk zu kaufen.

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