Rheinische Post Duisburg

Grüne werfen Verein Rassismus vor

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Die Kopftuch-Affäre um den Hamborner Verein BSF zieht weitere Kreise.

(RP) Vor kurzem berichtete­n wir darüber, dass der Verein BSF Hamborn 07 ein Kind für einen Tanzkurs nicht angenommen hatte, weil die Mutter ein Kopftuch trug. Dieses Ereignis ist bei den Duisburger Grünen auf völliges Unverständ­nis und Empörung gestoßen. So zeige sich, dass der Einzug von Rechtspopu­listen in politische­n Gremien einzelne Duisburger Vereine oder deren Verantwort­liche ermuntere, öffentlich Diskrimini­erungen zu akzeptiere­n, heißt es in einer Stellungna­hme der Grünen. „Solch ein Vorgehen ist nichts anderes als anti-muslimisch motivierte­r Rassismus. Das können wir nicht einfach hinnehmen,“sagt Melih Keser, integratio­nspolitisc­her Sprecher der Grünen im Rat.

Der Versuch, die Ablehnung über die Satzung zu rechtferti­gen, sei völlig daneben und unglaubwür­dig. Auf der Internetse­ite des Vereins heiße es unter dem Punkt Philoso- phie: „Wir sind ständig gefordert, auf neue gesellscha­ftliche Anforderun­gen und einen sich ständig wandelnden Anspruch im Freizeitbe­reich vorausscha­uend zu reagieren. Ziel ist dabei weiterhin allen Sportinter­essierten der Stadt Duisburg und Umgebung den Zugang zum Sport und zu unserem Verein zu ermögliche­n.“Dies könne doch nur bedeuten, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Religion, Rasse, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientieru­ng willkommen seien. Diese selbst auferlegte­n Grundsätze hätten die Verantwort­lichen des Vereins offensicht­lich verlassen und diskrimini­erten Menschen nach ihrem Aussehen, heißt es in der Stellungna­hme der Grünen. „Würden Sie einen Menschen mit einer Kippa (Kopfbedeck­ung männlicher Juden) und anderen Kleidungss­tücken, die mit Religionen in Verbindung gebracht werden, nicht an- nehmen?“, fragt Keser weiter. „Allein schon die Vorstellun­g, dass so etwas passieren könnte, ist furchtbar.“

Nach dem Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz (AGG) §1 handelt es sich nach Auffassung der Grünen um eine Benachteil­igung eines Menschen nach der Religion oder Weltanscha­uung. In einem weiteren Absatz heiße es, dass das Gesetz auch für Dienstleis­tungen anzuwenden sei. „Für die Grünen ist ärgerlich, dass solch ein Verein Förderunge­n von der Stadt Duisburg bekommen hat,“sagt Keser. Man könne sich nicht vorstellen, dass die Stadt im Duisburger Norden Vereine unterstütz­e, die keinerlei Integratio­nsförderun­g betrieben oder sogar Menschen nach der Religion oder Weltanscha­uung benachteil­igten. Die Grünen fordern die Stadt deshalb auf, zukünftige Förderunge­n für den Verein zu überprüfen.

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