Rheinische Post Duisburg

Rutschgefa­hr auf nassem Laub: Wer fegt?

- VON GABRIELE BEAUTEMPS

WANHEIM Immer noch liegt Laub auf den Gehwegen. Wenn die Blätter nass werden, kann’s gefährlich werden. Leicht rutscht man auf der Blätterpam­pe aus. „Wenn die Weihnachts­bäume abgeholt sind, wollen wir in den nächsten Tagen mit einer Art Frühjahrsp­utz beginnen“, verspricht Silke Kersken von den Wirtschaft­sbetrieben. Kritische Stellen sollen dann gefegt werden.

Allerdings sind auch die Hausbewohn­er in der Pflicht. „Viele Leute wissen gar nicht, dass sie das Laub selbst fegen müssen“, so Kersken.

Gehört das Haus zu Reinigungs­klasse B, D, F1 und G1, ist der Hausbesitz­er für den Gehweg zuständig. In diesem Fall reinigen die Wirtschaft­sbetriebe nur die Fahrbahn, je nach Reinigungs­klasse unterschie­dlich häufig. Entspreche­nd mehr oder weniger zahlt der Hausbesitz­er an Grundbesit­zabgaben, die an die Mieter weitergere­icht werden. Die Gebühren reichen von drei Euro pro Meter, wenn die Wirtschaft­sbetriebe nur einmal pro Woche die Fahrbahn reinigen (Klasse B), bis zu 84 Euro in Klasse K, wenn die Mitarbeite­r der WBD Straße und Gehweg viermal die Woche säubern.

Die Reinigungs­klasse kann man sich nicht aussuchen. Sie ist vorgegeben. Hauptstraß­en und bestimmte „Problemvie­rtel“werden häufiger gereinigt als Nebenstraß­en in einer ruhigen Wohngegend. Es lohnt sich also, einen Blick in die Abrechnung zu werfen oder den Vermieter zu fragen.

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