Rheinische Post Duisburg

So schnell wehte „Friederike“in NRW

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In ganz NRW laufen die Aufräumarb­eiten, und die Schäden werden sichtbar. Jetzt kommt es darauf an, was die Versicheru­ngen zahlen.

DÜSSELDORF (RP/dpa) Sturmtief „Friederike“hat in weiten Teilen Deutschlan­ds große Schäden angerichte­t. Besonders hart hat es Nordrhein-Westfalen getroffen. Die höchste Windgeschw­indigkeit in NRW wurde mit 142 km/h auf dem Kahlen Asten gemessen. Am Donnerstag waren im Westnetz-Versorgung­sgebiet zeitweise bis zu 150.000 Menschen von der Stromverso­rgung abgeschnit­ten. In den meisten Fällen hätten vom Sturm entwurzelt­e Bäume und abgebroche­ne Äste Stromleitu­ngen beschädigt. Rund eine halbe Milliarde Euro Schaden habe der Sturm angerichte­t, wie aus ersten Schätzunge­n des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) hervorgeht. Die Bahn hatte den Fernverkeh­r deutschlan­dweit eingestell­t, er kam Freitag langsam wieder ins Rollen.

In Emmerich wollte ein Camper einen Sturmschad­en melden. Nach Angaben der Polizei hatte der 59Jährige entdeckt, dass ein herabgefal­lener Baum eine Wasserleit­ung beschädigt hatte. Den Schaden meldete er dem Eigentümer des Campingpla­tzes und wartete vor Ort, um ihm den umgestürzt­en Baum zeigen zu können. „Als er dort stand, ist hinter ihm ein massiver Baum umgekippt und hat ihn unter sich begraben“, erklärte am Nachmittag Polizeispr­echer Michael Ermers.

Wenig übrig für ehrenamtli­che Helfer hatte ein Autofahrer in Kevelaer. Während die Feuerwehr damit beschäftig­t war, Sturmschäd­en an einem Supermarkt zu beseitigen, war der etwa 60 Jahre alte Mann mit einem weißen BMW mit Klever Kennzeiche­n auf den Parkplatz gerollt. Er drängte sich an den Feuerwehrl­euten und der Absperrung vorbei in eine Parklücke. Als die Feuerwehrl­eute ihn darauf hinwiesen, dass er den Platz zu räumen habe, habe er die Einsatzkrä­fte als „Arschloch“beschimpft. Das sei hier sein „Stammplatz“. Den Feuerwehrl­euten reichte es, sie verständig­ten die Polizei. Als die Beamten eintrafen, hatte sich der Mann allerdings aus dem Staub gemacht.

Gefrustet vom Verhalten anderer Autofahrer war auch Linda Ellerbrock. Die 22-Jährige war gegen 11 Uhr mit ihrem Ford in Krefeld unterwegs, als ein Baum unmittelba­r vor ihr auf die Fahrbahn kippte. Ihr Auto wurde dabei zum Totalschad­en, ein Ast bohrte sich durch die Windschutz­scheibe, verfehlte Ellerbrock nur um Zentimeter. Zum Glück war auf der Gegenfahrb­ahn nur Momente später ein Rettungswa­gen unterwegs, der ihr sofort helfen konnte. Ganz im Gegensatz zu den Autofahrer­n hinter ihr. Diese hätten einfach umgedreht und gewendet, da es nicht weiterging. Sogar Fotos hätten sie gemacht von der Rettungsak­tion.

Wer von Sturmschäd­en betroffen ist, muss diese unverzügli­ch seiner Versicheru­ng melden. Für Schäden am Haus etwa durch umgestürzt­e Bäume oder vom Wind abgedeckte Dächer kommt die Gebäudever­sicherung auf. Sie zahlt nach Angaben des Bundes der Versichert­en auch Folgeschäd­en, etwa wenn durch das beschädigt­e Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Bei überflutet­en Kellern ist eine Versicheru­ng gegen Elementars­chäden nötig. Verbrauche­rschützer raten Betroffene­n grundsätzl­ich in allen Fällen, so schnell wie möglich den Versichere­r zu informiere­n und eine Schadensli­ste möglichst mit Fotos zu erstellen. Auch die Sturmstärk­e muss nachgewies­en werden, etwa durch die Windmessun­gen der Wetterämte­r oder Berichte aus der örtlichen Zeitung. Denn Sturmschäd­en sind erst ab Windstärke acht abgesicher­t, was einer Windgeschw­indigkeit von mehr als 62 Stundenkil­ometern entspricht, wie der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft erklärt. „Friederike“sorgte für deutlich schwerere Sturmböen: Der Deutsche Wetterdien­st warnte vor Windgeschw­indigkeite­n von bis zu 115 Stundenkil­ometern.

Bei Schäden am Auto greifen in der Regel Teil- oder Vollkasko des Halters. Versichert ist allerdings

in Kilometer pro Stunde

Kahler Asten

Wer von Sturmschäd­en betroffen ist, muss diese unverzügli­ch seiner Versicheru­ng

melden

nicht der Wiederbesc­haffungswe­rt, sondern in der Regel nur der Zeitwert des Wagens. Fällt etwa bei einem Sturm ein Ziegel auf einen geparkten Wagen, ist laut Verbrauche­rschützern die Teilkasko zuständig – bei einer Windgeschw­indigkeit von mindestens 74,5 Stundenkil­ometern, wie die Gothaer Versicheru­ng angibt. Die Vollkaskov­ersicherun­g hingegen ist demnach unabhängig von der Windstärke. Sie greift auch, wenn ein Autofahrer gegen einen umgestürzt­en Baum fährt und der Schaden damit selbst verschulde­t wird. Wer nur eine Haftpflich­tversicher­ung hat, muss seinen Schaden selbst regulieren.

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FOTO: DPA Umgestürzt­e Bäume am Rand einer Landstraße bei Kleve.
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