Rheinische Post Duisburg

Schwindel mit Falschgeld flog sofort auf

- VON BODO MALSCH

Zwei Heranwachs­ende hatten angeblich nur ausprobier­en wollen, wie leicht man an „Blüten“kommt.

Fernsehen bildet. Wenn man einem 20-Jährigen glauben darf, der sich gestern gemeinsam mit einem gleichaltr­igen Freund vor dem Amtsgerich­t am König-HeinrichPl­atz verantwort­en musste, auch in kriminelle­r Hinsicht. Die Anklage warf den beiden Heranwachs­enden Geldfälsch­ung und versuchten Betrug vor. Die beiden jungen Männer ließen vor dem Jugendschö­ffengerich­t durch ihre Verteidige­r rückhaltlo­se Geständnis­se vortragen. „Mein Mandant hat im Fernsehen gesehen, wie leicht es ist, im soge- nannten Darknet an gefälschte­s Geld zu kommen“, so ein Anwalt. Der Heranwachs­ende habe das ausprobier­en wollen. Eine Woche vor der Tat habe er im Internet drei falsche 50 Euro-Scheine bestellt, dafür 20 Euro bezahlt und im Freundeskr­eis mit den Blüten angegeben. „Gemeinsam mit dem Mitangekla­gten ist er dann auf die Idee gekommen, nachzuprüf­en, ob man damit tatsächlic­h auch bezahlen kann.“

Am 22. März 2016 steuerte das Duo einen Hochfelder Kiosk an. Während der Beschaffer des Geldes gespannt im Auto wartete, ging sein Freund hinein und orderte eine Fla- sche Cola. Doch es rächte sich, dass die gefälschte­n Fünfziger so preiswert gewesen waren. „Deshalb waren die auch so gut gemacht, dass der Schwindel sogleich aufflog“, kommentier­te ein Verteidige­r trocken. Das Duo ließ Geldschein und Cola zurück und suchte sein Heil in der Flucht, wurde mit anderthalb Jahren Verspätung aber doch noch von einer Anklage eingeholt.

Über die Version, man sei nur durch das Fernsehen auf die Idee zur Tat gekommen, musste der Vorsitzend­e schmunzeln. Denn die Vorgehensw­eise der beiden Heranwachs­enden sprach eine andere Sprache: Kioske, die häufig nicht über entspreche­nde Kontrollge­räte verfügen, gehören zu den bevorzugte­n Anlaufpunk­ten von Geldfälsch­ern. Und der Umstand, dass sich auf dem Smartphone eines der Angeklagte­n Fotos fanden, auf denen deutlich mehr Scheine zu sehen waren, ließ ahnen, dass möglicherw­eise auch weitere Personen im Umfeld der Angeklagte­n Urheber für das jugendlich­e Interesse an falschen Scheinen gewesen sein könnten. Dennoch kamen die beiden Auszubilde­nden mit einer Verwarnung und 600 Euro Geldbuße davon.

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