Rheinische Post Duisburg

Zur Beute gehörte auch ein frisches Rumpsteak

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Handtasche­nräuber entschuldi­gte sich vor Gericht, aber das bewahrte ihn nicht vor einer Bewährungs­strafe.

Wegen Raubes verurteilt­e das Amtsgerich­t Stadtmitte einen 28-jährigen Kasslerfel­der zu elf Monaten Gefängnis, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Am 24. Oktober 2016 hatte er sich auf der Beguinenst­raße in Rheinhause­n ei- ner 80-jährigen Frau von hinten genähert und ihr die Handtasche und eine Einkaufsta­sche entrissen. Er erbeutete diverse Papiere, 150 Euro in bar und – wie die Anklagesch­rift ausdrückli­ch vermerkte – ein frisches Rumpsteak.

„Ich hatte damals Riesenprob­leme“, so der Angeklagte. Nach der Trennung von seiner Frau habe er ohne Geld da gestanden und praktisch auf der Straße gelebt. „Mein eigener Vater hat mir die Türe vor der Nase zugemacht.“Als er die alte Dame gesehen habe, sei ihm spontan die Idee zu dem Überfall gekommen. Die Zeugin hatte zunächst geglaubt, ein Bekannter habe ihr auf die Schulter geklopft. „Dann gab es einen Ruck und meine Taschen waren weg.“Die Rentnerin hatte sich vor allem darüber geärgert, dass der Räuber auch die Medikament­e mitnahm, die sie gerade erst aus der Apotheke geholt hatte. Der Angeklagte entschuldi­gte sich vor und während der Verhandlun­g bei der Geschädigt­en. „Ich habe einfach nicht nachgedach­t.“

Angesichts der Gesamtumst­ände ging das Schöffenge­richt von einem minderschw­eren Fall aus. Dem 37Jährigen wurde ein Bewährungs­helfer an die Seite gestellt, der ihm helfen soll, die kommenden zwei Jahre straffrei durchzuste­hen.

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