Täter muss nicht in die Psychiatrie
(bm) Mit einem Freispruch und einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, endete gestern vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 27-jährigen Meidericher. Am 14. August 2017 hatte er ein vor der Wache Meiderich stehendes Zivilfahrzeug der Polizei in Brand gesetzt, indem er Desinfektionsmittel über die Windschutzscheibe kippte und anzündete. Bereits zuvor hatte der 27-Jährige einen Polizeihelm aus der Wache gestohlen, und dabei beleidigende Gesten in Richtung einer Überwachungskamera gemacht. Beide Taten hatte der Angeklagte zugegeben und damit begründet, dass er Anarchist sei. Die Kammer war am Ende des zweitägigen Verfahrens davon überzeugt, dass die Taten Ausfluss einer psychischen Störung gewesen seien.
Ein Gutachter hatte dem Angeklagten bescheinigt, schuldunfähig gewesen zu sein. Eine Unterbrin- gung in einem psychiatrischen Krankenhaus hielt der Sachverständige allerdings für unnötig. Da die Schübe des 27-Jährigen vor allem durch Cannabis-Konsum ausgelöst wurden, er sich ansonsten gut in der Gewalt habe, setzte die Kammer die Unterbringung zur Bewährung aus. Allerdings wird der Angeklagte in den kommenden fünf Jahren in ein engmaschiges Überwachungsnetz eingebunden, zu dem insbesondere der regelmäßige Nachweis von Drogen-Abstinenz gehört.