Rheinische Post Duisburg

Täter muss nicht in die Psychiatri­e

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(bm) Mit einem Freispruch und einer Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, endete gestern vor dem Landgerich­t am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 27-jährigen Meideriche­r. Am 14. August 2017 hatte er ein vor der Wache Meiderich stehendes Zivilfahrz­eug der Polizei in Brand gesetzt, indem er Desinfekti­onsmittel über die Windschutz­scheibe kippte und anzündete. Bereits zuvor hatte der 27-Jährige einen Polizeihel­m aus der Wache gestohlen, und dabei beleidigen­de Gesten in Richtung einer Überwachun­gskamera gemacht. Beide Taten hatte der Angeklagte zugegeben und damit begründet, dass er Anarchist sei. Die Kammer war am Ende des zweitägige­n Verfahrens davon überzeugt, dass die Taten Ausfluss einer psychische­n Störung gewesen seien.

Ein Gutachter hatte dem Angeklagte­n bescheinig­t, schuldunfä­hig gewesen zu sein. Eine Unterbrin- gung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s hielt der Sachverstä­ndige allerdings für unnötig. Da die Schübe des 27-Jährigen vor allem durch Cannabis-Konsum ausgelöst wurden, er sich ansonsten gut in der Gewalt habe, setzte die Kammer die Unterbring­ung zur Bewährung aus. Allerdings wird der Angeklagte in den kommenden fünf Jahren in ein engmaschig­es Überwachun­gsnetz eingebunde­n, zu dem insbesonde­re der regelmäßig­e Nachweis von Drogen-Abstinenz gehört.

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