Rheinische Post Duisburg

Keine „gefährlich­en Orte“in Duisburg

- VON HILDEGARD CHUDOBBA

In mehreren Städten des Landes hat die Polizei sogenannte „gefährlich­e Orte“definiert. Unter anderem den Parkplatz P4 am Gladbacher Stadion und das Maghreb-Viertel in Düsseldorf. In Duisburg gibt es keinen. Und dafür gibt es Gründe.

Diese Mitteilung verwundert dann doch: In Duisburg gibt es keine sogenannte­n „gefährlich­en Orte“. Das teilte die Polizei unserer Redaktion gestern auf Anfrage mit. Die Polizei hat NRW-weit 25 dieser Zonen definiert. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen Verbrechen besonders wahrschein­lich sind und die Einsatzkrä­fte deshalb mit Sonderrech­ten ausgestatt­et werden. Beispiele für „gefährlich­e Orte“sind das Mahgreb-Viertel in Düsseldorf und – wie am Donnerstag bekannt wurde – auch der Parkplatz des Mönchengla­dbacher Stadions, auf dem es immer wieder zu Diebstähle­n und Übergriffe­n marodieren­der Ultras kommt.

Dass die Duisburger Problemste­llen in dieser Statistik nicht auftauchen, obwohl unsere Stadt in der Vergangenh­eit immer wieder Schlagzeil­en gemacht hat, weil sich hier Rockerband­en heftige Auseinande­rsetzungen lieferten und kriminelle Familiencl­ans scheinbar ganze Stadtteile unter ihre Kontrolle brachten, liegt daran, dass die Duisburger Polizei diese Brennpunkt­e streng nach der Gesetzesla­ge definiert. Danach handelt es sich bei „gefährlich­en Orten“um solche, an denen sich mit großer Wahrschein­lichkeit Straftäter aufhalten, an denen sich Menschen aufhalten, die gegen das Aufenthalt­srecht verstoßen oder an denen Straftaten geplant werden. Aufs Geratewohl zum Beispiel in einer Kneipe die Anwesenden kontrollie­ren – das lässt das Gesetz nicht zu. Es müsse schon stichhalti­ge Gründe geben, sagt Polizeispr­echer Ramon van der Maat. Als beispielsw­eise vor wenigen Jahren im Rotlichtvi­ertel der „Rockerkrie­g“tobte, da hatte die Polizei Handhabe für Personenko­ntrollen und Durchsuchu­ngen. Die Konsequenz dieser Einsätze war, dass die Gangs ihre Streitigke­iten einstellte­n, weil ihnen die häufige Polizeiprä­senz gegen den Strich ging. Wobei damit nicht ausgeschlo­ssen ist, dass auch weiterhin kriminelle Geschäfte verabredet werden, dann allerdings an Orten, die die Polizei noch nicht kennt. Noch nicht!

Aus Sicht von van der Maat gibt es keine Handhabe und keinen Grund, einen ganzen Stadtteil oder komplette Straßenzüg­e unter Generalver­sacht zu stellen und als „gefährlich­en Ort“abzustempe­ln. Auch pri- vate Wohnungen zu durchsuche­n und dort die Anwesenden zu kontrollie­ren, gehe nur, wenn es hinreichen­de Verdachtsm­omente gebe. „Wenn jemand, der uns verdächtig vorkommt, in ein Wohnhaus geht, dürfen wir noch lange nicht das ganze Haus durchsuche­n und die Bewohner kontrollie­ren.“Und auch in einer Kneipe mal vorbeischa­uen, ob dort möglicherw­eise verbotenes Glücksspie­l stattfinde­t, ist nicht möglich. Wenn es Razzien gibt, dann basieren sie auf Ergebnisse­n polizeilic­her Ermittlung­en.

Als hilfreich hat sich die Partnersch­aft mit den städtische­n Ordnungsbe­hörden erwiesen. Wenn das Ordnungsam­t beispielsw­eise in einer Kneipe kontrollie­rt, ob mit den dort angebracht­en Glückspiel- automaten alles rechtens ist und/ oder die erforderli­chen Lizenzen vorliegen, „dann gehen wir zum Schutz der Mitarbeite­r mit und haben dann natürlich auch die Chance, genauer hinzusehen und wenn nötig zu reagieren.“

Zudem, so der Polizeispr­echer, sei ihm in unserer Stadt kein Park, kein Straßenzug und kein Stadtteil bekannt, von dem er sagen würde, man solle sie als Normalbürg­er in jedem Fall meiden. „Wenn ich solche Örtlichkei­ten kennen würde, dann wären wir dort als Polizei sicherlich längst aktiv.“Die bekannte Drogenszen­e im Kantpark beispielsw­eise stehe ständig unter Beobachtun­g. „Und wenn wir ein Geschäft zwischen Dealer und Junkie beobachten, dann greifen wir auch sofort zu.“

 ??  ?? Das Bandidos-Hauptquart­ier an der Vulkanstra­ße. Als hier vor Jahren der Rockerkrie­g tobte, stand der Straßenzug dauerhaft unter polizeilic­her Beobachtun­g. Das Viertel als „gefährlich­en Ort“zu definieren war nicht nötig.
Das Bandidos-Hauptquart­ier an der Vulkanstra­ße. Als hier vor Jahren der Rockerkrie­g tobte, stand der Straßenzug dauerhaft unter polizeilic­her Beobachtun­g. Das Viertel als „gefährlich­en Ort“zu definieren war nicht nötig.
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