Rheinische Post Duisburg

Wulff unterliegt im Streit um Fotos vor BGH

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KARLSRUHE (dpa) Im Rechtsstre­it um die Veröffentl­ichung von Fotos in Illustrier­ten hat der ehemalige Bundespräs­ident Christian Wulff (58) vor dem Bundesgeri­chtshof verloren (VI ZR 76/17). In dem Verfahren ging es um Fotos von ihm und seiner Frau beim Supermarkt­einkauf im Mai 2015. Die Vorinstanz­en hätten die herausgeho­bene Stellung des Klägers als Ex-Staatsober­haupt, den Kontext der Bildberich­terstattun­g und Wulffs vorherige „Selbstöffn­ung“nicht hinreichen­d berücksich­tigt, entschied der BGH-Senat in Karlsruhe.

Wulff hatte nach der Veröffentl­ichungen von Fotos zu zwei Berichten, die ihn unter anderem mit seiner Frau beim Schieben eines Einkaufswa­gens zeigen, gegen den Verlag geklagt und in den Vorinstanz­en Recht bekommen. Nach Ansicht des Oberlandes­gerichts Köln verletzte die Veröffentl­ichung der Bilder den Kläger in seiner Privatsphä­re. „Wir haben eine andere Auffassung“, sagte der Vorsitzend­e BGH-Richter. Er betonte, die herausgeho­bene politische Bedeutung des Klägers und das berechtigt­e öffentlich­e Interesse an seiner Person endeten nicht mit dem Rücktritt vom Amt des Bundespräs­identen.

Wulff hatte die Versöhnung mit seiner Frau nach längerer Trennung selbst wenige Tage zuvor in einer Pressemitt­eilung bestätigt. Es müsse berücksich­tigt werden, dass er sein Ehe- und Familienle­ben in der Vergangenh­eit immer wieder öffentlich thematisie­rt habe.

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