Beweislage für Raubanklage ist extrem schwach
Ein 23-jähriger Hochfelder soll im Dezember 2016 eine Spielhalle in der City überfallen haben.
Die Angestellte einer Spielhalle an der Lenzmannstraße in der Innenstadt erlebte am Abend des 9. Dezember 2016 den Schrecken ihres Lebens: Vor ihr stand plötzlich ein vermummter Mann, fuchtelte mit einem Gegenstand herum und brüllte: „Gib Geld!“Als mutmaßlicher Täter muss sich seit gestern ein Hochfelder vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verant- worten. Doch die Beweislage ist extrem schwach. Die Anklage wirft dem 23-Jährigen versuchten schweren Raub vor. Denn die Angestellte hatte auf dem Absatz kehrt gemacht und war geflüchtet, um mit ihrem Handy die Polizei zu rufen. Der Täter versuchte, zunächst selbst die Kasse zu öffnen. Als ihm das nicht gelang, flüchtete er ohne Beute.
Der Angeklagte schwieg gestern zu dem Vorwurf. Zuvor waren Rechtsgespräche gescheitert, mit denen der Verteidiger im Rahmen einer sogenannten Verständigung für den Fall eines Geständnisses die Zusicherung einer Bewährungsstrafe für seinen Mandanten erreichen wollte. Die Angestellte erinnerte sich im Zeugenstand nur noch an „diese schrecklichen Augen“, die ihr unter einer Kapuze und aus einem mit einem Schal vermummten Gesicht entgegenblickten. Sie seien dunkel gewesen. Die des Angeklagten sind von grau-grüner Farbe.
Ein Zeuge hatte den Mann, den er zunächst in den Laden stürmen und nach zwei Minuten wieder heraus rennen sah, noch ein Stück verfolgt. „Mir kam das komisch vor. Ich habe ihn aber nur von hinten gesehen. Unterwegs hat er seinen Schal verloren. Ich habe mich nicht getraut, ihm weiter nachzugehen. Aber da kam ja auch schon die Polizei.“
Die fand ein Stück weiter auf dem mutmaßlichen Fluchtweg auch noch eine Jacke, die auf der Straße lag. Daran wurde DNA-Material des Angeklagten gefunden. Mehr Indizien konnte der erste Verhandlungstag nicht zutage fördern. Bei einem weiteren Termin sollen in der kommenden Woche weitere Zeugen vernommen werden. Darunter ein Mann, der den Überfall beobachtet haben soll, seiner Vorladung gestern aber nicht nachkam. Er muss nun 150 Euro Ordnungsgeld zahlen und wird zum nächsten Termin von der Polizei vorgeführt.