Erfolglose Cannabis-Gärtner
Seine Beziehung hatte ein Paar retten wollen, als es in eine Hochfelder Wohnung zog. Der 30-jährige Hundetrainer und die 29-jährige Tätowiererin hatten sich dort zudem ungestört dem Genuss von Rauschgift hingeben wollen und deshalb in einem Raum eine Indoor-Plantage mit 14 Cannabis-Pflanzen angelegt. Beides ging gründlich schief. Das Ex-Paar stand gestern vor Gericht.
Die Beziehung war gescheitert. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die 29-Jährige zog schließlich die Notbremse und ging zur Polizei, wobei sie sich selbst wegen Drogenanbaus anzeigte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei am 24. Februar 2017 die Plantage: In einem Zelt (zwecks besserer Isolierung und Geruchsvermeidung) waren die Pflänzchen unter Wärmemapen aufgestellt.
„Das Geld dafür habe ich gegeben“, gestand die Angeklagte. Doch nachdem ihr Ex-Freund das Equipment für 1800 Euro gekauft und man gemeinsam das Zelt aufgebaut hatte, sei es ihr untersagt gewesen, das Zimmer zu betreten. Nicht etwa aus Fürsorge, sondern „weil das nichts für eine Frau ist“. Sie sei, so die 29-Jährige weiter, davon ausgegangen, dass es sich nur um den Anbau zum Eigenkonsum gehandelt habe. Sie habe gar nicht gewusst, wie viele Pflanzen in dem Raum gestanden hätten.
Eine Behauptung, die ihr weder Staatsanwalt noch Schöffengericht abnahmen. Zumal der Angeklagte frank und frei erklärte: „Das war ja nur zum Eigenkonsum. Wir haben halt viel geraucht.“Seine damalige Freundin habe gelegentlich auch das Gießen der Pflanzen und das Warten der Wärmeanlage übernommen. Der Raum sei nie abgeschlossen gewesen.
Das Gericht sah am Ende jedenfalls keinen Grund, im Strafmaß zwischen den Angeklagten einen Unterschied zu machen. Beide wurden zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Dafür, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, zeichnete insbesondere der Umstand verantwortlich, dass das ehemalige Paar zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.