Einbrecher muss für zwei Jahre hinter Gitter
(bm) Bei manchem Strafverfahren haben sich schon fast unglaubliche Zufälle ergeben. Doch im Fall eines 55-jährigen Hochfelders, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten musste, überforderte der Angeklagte die Fantasie der Juristen. Die Anklage warf ihm Wohnungseinbruchsdiebstahl vor. In der Nacht vom 20. zum 21. Mai soll er durch ein Kellerfenster in ein Haus an der Neudorfer Waldstraße eingedrungen sein. Aus einer Wohnung soll er eine Sporttasche und eine Schmuckkassette, deren Inhalt mehr als 5000 Euro wert war, erbeutet haben.
Schwer belastet wurde der Angeklagte insbesondere durch einen Schraubendreher. Das Einbruchs- werkzeug war am Tatort zurück geblieben. Daran befanden sich seine DNA-Spuren. „Ich habe die Tat ganz bestimmt nicht begangen“, beteuerte der 55-Jährige. Was er zur Tatzeit gemacht habe, wollte oder konnte er allerdings nicht sagen. Eine Version, die Staatsanwältin und Schöffengericht dem Angeklagten nicht abnahmen. Zumal der nicht allzu lange vor dem Einbruch ausgerechnet in dem Haus an der Waldstraße gearbeitet hatte. Damit lag der Verdacht nahe, dass er die Örtlichkeiten kannte.
Am Ende stand eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten kam eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht.