Rheinische Post Duisburg

Einbrecher muss für zwei Jahre hinter Gitter

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(bm) Bei manchem Strafverfa­hren haben sich schon fast unglaublic­he Zufälle ergeben. Doch im Fall eines 55-jährigen Hochfelder­s, der sich jetzt vor dem Amtsgerich­t Duisburg verantwort­en musste, überforder­te der Angeklagte die Fantasie der Juristen. Die Anklage warf ihm Wohnungsei­nbruchsdie­bstahl vor. In der Nacht vom 20. zum 21. Mai soll er durch ein Kellerfens­ter in ein Haus an der Neudorfer Waldstraße eingedrung­en sein. Aus einer Wohnung soll er eine Sporttasch­e und eine Schmuckkas­sette, deren Inhalt mehr als 5000 Euro wert war, erbeutet haben.

Schwer belastet wurde der Angeklagte insbesonde­re durch einen Schraubend­reher. Das Einbruchs- werkzeug war am Tatort zurück geblieben. Daran befanden sich seine DNA-Spuren. „Ich habe die Tat ganz bestimmt nicht begangen“, beteuerte der 55-Jährige. Was er zur Tatzeit gemacht habe, wollte oder konnte er allerdings nicht sagen. Eine Version, die Staatsanwä­ltin und Schöffenge­richt dem Angeklagte­n nicht abnahmen. Zumal der nicht allzu lange vor dem Einbruch ausgerechn­et in dem Haus an der Waldstraße gearbeitet hatte. Damit lag der Verdacht nahe, dass er die Örtlichkei­ten kannte.

Am Ende stand eine Verurteilu­ng zu zwei Jahren Haft. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagte­n kam eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht.

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