Meidericher lassen Ponys fast verhungern
Mildes Urteil für grausame Vernachlässigung der Tiere eines Paares aus Meiderich.
(bm) Der Zustand von vier Ponys, die die Stadt Oberhausen am 2. Februar 2015 in Königshardt beschlagnahmte, war mitleiderregend. Die Tiere eines Paares aus Meiderich waren von Parasiten befallen und stark unterernährt. Zwei Tiere waren dem Hungertod nah. In zweiter Instanz musste gestern das Landgericht Duisburg entscheiden.
Das Amtsgericht Oberhausen hatte die 47-jährige Reinigunskraft und ihren gleichaltrigen Lebensgefährten im Juli 2017 wegen Tierquälerei verurteilt. Der Duisburger wurde als Eigentümer der Tiere zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro), seine Freundin, der die Pflege der Tiere oblag, zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht hatte in der Urteilsbegründung nicht mit grausigen Details gespart: Die ein bis 18 Jahre alten Ponys waren so ausgehungert, dass sie auf der Fahrt in ein neues Zuhause nicht nur das im Transporter ausgelegte Heu, sondern auch die Streu auffraßen. Verdauung hatten sie erst nach 36 Stunden gehabt. Von Würmern, Milben und Pilzen befallen, waren die Tiere nur noch Schatten ihrer selbst. Zu- dem war eines der Ponys kurz vor dem Erfrieren: Gegen null Grad Kälte waren die Vierbeiner nach den Feststellungen der Oberhausener Richter nur durch Regenüberwürfe geschützt gewesen. Einen Unterstand mit Dach gab es nicht.
Vorwürfe, die die Angeklagte gestern energisch zurückwies: „Im Winter sind die Tiere nun mal etwas dünner.“Zudem sei eine Wurmkur bei den Ponys nicht angeschlagen. Doch Tiermediziner ließen keinen Zweifel daran, dass das keine Erklärung für den Zustand der Tiere sei. „Sie müssen über Monate zu wenig Futter bekommen haben“, so ein Pferde-Veterinär. Nur weil die Tat lange her ist und die Kammer nicht von aktiver Tierquälerei, sondern von einer Tat durch Unterlassen ausging, wurde das Urteil gegen die 47-Jährige zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) gemildert. Den mitangeklagten Lebensgefährten, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, sprach das Landgericht frei. Ihm sei kein Vorsatz nachweisbar, da er sich unwiderlegt darauf verlassen habe, dass seine Freundin sich um die Tiere kümmere.