Rheinische Post Duisburg

Meideriche­r lassen Ponys fast verhungern

-

Mildes Urteil für grausame Vernachläs­sigung der Tiere eines Paares aus Meiderich.

(bm) Der Zustand von vier Ponys, die die Stadt Oberhausen am 2. Februar 2015 in Königshard­t beschlagna­hmte, war mitleiderr­egend. Die Tiere eines Paares aus Meiderich waren von Parasiten befallen und stark unterernäh­rt. Zwei Tiere waren dem Hungertod nah. In zweiter Instanz musste gestern das Landgerich­t Duisburg entscheide­n.

Das Amtsgerich­t Oberhausen hatte die 47-jährige Reinigunsk­raft und ihren gleichaltr­igen Lebensgefä­hrten im Juli 2017 wegen Tierquäler­ei verurteilt. Der Duisburger wurde als Eigentümer der Tiere zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro), seine Freundin, der die Pflege der Tiere oblag, zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Amtsgerich­t hatte in der Urteilsbeg­ründung nicht mit grausigen Details gespart: Die ein bis 18 Jahre alten Ponys waren so ausgehunge­rt, dass sie auf der Fahrt in ein neues Zuhause nicht nur das im Transporte­r ausgelegte Heu, sondern auch die Streu auffraßen. Verdauung hatten sie erst nach 36 Stunden gehabt. Von Würmern, Milben und Pilzen befallen, waren die Tiere nur noch Schatten ihrer selbst. Zu- dem war eines der Ponys kurz vor dem Erfrieren: Gegen null Grad Kälte waren die Vierbeiner nach den Feststellu­ngen der Oberhausen­er Richter nur durch Regenüberw­ürfe geschützt gewesen. Einen Unterstand mit Dach gab es nicht.

Vorwürfe, die die Angeklagte gestern energisch zurückwies: „Im Winter sind die Tiere nun mal etwas dünner.“Zudem sei eine Wurmkur bei den Ponys nicht angeschlag­en. Doch Tiermedizi­ner ließen keinen Zweifel daran, dass das keine Erklärung für den Zustand der Tiere sei. „Sie müssen über Monate zu wenig Futter bekommen haben“, so ein Pferde-Veterinär. Nur weil die Tat lange her ist und die Kammer nicht von aktiver Tierquäler­ei, sondern von einer Tat durch Unterlasse­n ausging, wurde das Urteil gegen die 47-Jährige zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) gemildert. Den mitangekla­gten Lebensgefä­hrten, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, sprach das Landgerich­t frei. Ihm sei kein Vorsatz nachweisba­r, da er sich unwiderleg­t darauf verlassen habe, dass seine Freundin sich um die Tiere kümmere.

Newspapers in German

Newspapers from Germany