Rheinische Post Duisburg

Rosenkrieg dauert zwei Jahrzehnte

- VON BODO MALSCH

Ein ehemaliges Ehepaar beschäftig­t die Gerichte seit mehr als 20 Jahren mit ihrer Trennung, der Scheidung und den daraus resultiere­nden Folgen.

Im Zusammenha­ng mit der gescheiter­ten Ehe eines Duisburger Paares von einem Rosenkrieg zu sprechen, wäre eine glatte Untertreib­ung. Zumindest aus Sicht der Justiz. Denn seit mehr als 20 Jahren beschäftig­en die einstigen Eheleute im Zusammenha­ng mit Trennung, Scheidung und den Folgen eine stattliche Anzahl von Gerichten und Instanzen.

Seit Mitte der 90er Jahre tobt beispielsw­eise der Kampf um das einstmals gemeinsam bewohnte Haus im Duisburger Süden. Zunächst hatten die Eheleute es auch nach der Trennung noch gemeinsam bewohnt. Durch die gemeinsam benutzte Küche zog sich eine Demarkatio­nslinie, die an die frühe Berliner Mauer erinnerte. Und gegen den einstigen Ehemann gab es sogar schon ein Strafverfa­hren, weil das Vorhängesc­hloss des Kühlschran­ks seiner damaligen Noch-Ehefrau geknackt worden war. Seit 2004 ist der gemeinsame Haushalt aufgelöst. Was nicht heißt, dass die juristisch­en Auseinande­rsetzungen beendet sind. Aktuell muss sich eine Strafricht­erin des Amtsgerich­ts Duisburg mit einer Klage des Mannes gegen seine Ex-Frau und deren Bruder auseinande­rsetzen. Es geht um Geld aus der schon lange zurücklieg­enden Teil-Zwangsvers­teigerung des einstigen Familienhe­ims. Aus Sicht der Beklagten ist die Klage abzuweisen, da in dieser Sache schon längst rechtskräf­tig entschiede­n worden sei. Der Kläger sieht das anders, hat er doch eine Formalie gefunden, die seiner Meinung nach eine Korrektur nach sich ziehen muss.

Der Mann kennt sich aus. Schließlic­h war er bis zu seiner Pensionier­ung vor einigen Jahren Richter am Oberlandes­gericht. Weshalb er im Zusammenha­ng mit dem Scheidungs­krieg nicht nur viele Entscheidu­ngen von Gerichten angegriffe­n hat, sondern auch gegen fast jede Kostenfest­setzung Widerspruc­h einzulegen pflegt. Mit Ausnahme des Schifffahr­tsgerichts in Ruhrort gibt es kaum ein Gericht in der Region, dass nicht schon mit der monumental­en Scheidung befasst gewesen wäre: Familienge­richte, Zivilricht­er und Kammern des Amtsund Landgerich­ts, das Sozialgeri­cht und das Finanzgeri­cht. Hinzu kommen die jeweiligen Obergerich­te und - wie schon erwähnt - auch Strafricht­er und Berufungsk­ammern. Von insgesamt rund 200 Verfahren munkelt man in Kreisen der Justiz. Dort kursiert auch schon der Witz, der ehemalige Kollege strenge nicht zuletzt deshalb so viele Verfahren an, weil er vor Gericht die einzigen Familientr­effen hat, bei denen er Ex-Frau, Sohn und Tochter - inzwischen selbst Juristin - regelmäßig wieder sieht.

Seit 2004 ist der gemeinsame Haushalt aufgelöst. Was nicht heißt,

dass die juristisch­en Auseinande­rsetzungen

beendet sind.

Im aktuellen Rechtsstre­it soll am 4. April eine Entscheidu­ng getroffen werden. Der Kläger hat schon angedroht, mit einem weiteren Aspekt des Falles noch einmal vor das Familienge­richt ziehen zu wollen.

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