Rosenkrieg dauert zwei Jahrzehnte
Ein ehemaliges Ehepaar beschäftigt die Gerichte seit mehr als 20 Jahren mit ihrer Trennung, der Scheidung und den daraus resultierenden Folgen.
Im Zusammenhang mit der gescheiterten Ehe eines Duisburger Paares von einem Rosenkrieg zu sprechen, wäre eine glatte Untertreibung. Zumindest aus Sicht der Justiz. Denn seit mehr als 20 Jahren beschäftigen die einstigen Eheleute im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung und den Folgen eine stattliche Anzahl von Gerichten und Instanzen.
Seit Mitte der 90er Jahre tobt beispielsweise der Kampf um das einstmals gemeinsam bewohnte Haus im Duisburger Süden. Zunächst hatten die Eheleute es auch nach der Trennung noch gemeinsam bewohnt. Durch die gemeinsam benutzte Küche zog sich eine Demarkationslinie, die an die frühe Berliner Mauer erinnerte. Und gegen den einstigen Ehemann gab es sogar schon ein Strafverfahren, weil das Vorhängeschloss des Kühlschranks seiner damaligen Noch-Ehefrau geknackt worden war. Seit 2004 ist der gemeinsame Haushalt aufgelöst. Was nicht heißt, dass die juristischen Auseinandersetzungen beendet sind. Aktuell muss sich eine Strafrichterin des Amtsgerichts Duisburg mit einer Klage des Mannes gegen seine Ex-Frau und deren Bruder auseinandersetzen. Es geht um Geld aus der schon lange zurückliegenden Teil-Zwangsversteigerung des einstigen Familienheims. Aus Sicht der Beklagten ist die Klage abzuweisen, da in dieser Sache schon längst rechtskräftig entschieden worden sei. Der Kläger sieht das anders, hat er doch eine Formalie gefunden, die seiner Meinung nach eine Korrektur nach sich ziehen muss.
Der Mann kennt sich aus. Schließlich war er bis zu seiner Pensionierung vor einigen Jahren Richter am Oberlandesgericht. Weshalb er im Zusammenhang mit dem Scheidungskrieg nicht nur viele Entscheidungen von Gerichten angegriffen hat, sondern auch gegen fast jede Kostenfestsetzung Widerspruch einzulegen pflegt. Mit Ausnahme des Schifffahrtsgerichts in Ruhrort gibt es kaum ein Gericht in der Region, dass nicht schon mit der monumentalen Scheidung befasst gewesen wäre: Familiengerichte, Zivilrichter und Kammern des Amtsund Landgerichts, das Sozialgericht und das Finanzgericht. Hinzu kommen die jeweiligen Obergerichte und - wie schon erwähnt - auch Strafrichter und Berufungskammern. Von insgesamt rund 200 Verfahren munkelt man in Kreisen der Justiz. Dort kursiert auch schon der Witz, der ehemalige Kollege strenge nicht zuletzt deshalb so viele Verfahren an, weil er vor Gericht die einzigen Familientreffen hat, bei denen er Ex-Frau, Sohn und Tochter - inzwischen selbst Juristin - regelmäßig wieder sieht.
Seit 2004 ist der gemeinsame Haushalt aufgelöst. Was nicht heißt,
dass die juristischen Auseinandersetzungen
beendet sind.
Im aktuellen Rechtsstreit soll am 4. April eine Entscheidung getroffen werden. Der Kläger hat schon angedroht, mit einem weiteren Aspekt des Falles noch einmal vor das Familiengericht ziehen zu wollen.