Schnapsdieb bewies bemerkenswerte Markentreue
Vor dem Amtsgericht brachte ihm das keine mildernden Umstände: Zwei Monate Gefängnis, die sich verlängern werden.
(bm) Immer den gleichen Kräuterlikör stahl ein 60-Jähriger aus Wanheimerort bei Discountern im Duisburger Süden; meist, wenn die Geschäfte morgens gerade erst geöffnet hatten. Die drei Gelegenheiten, bei denen er im Mai, Juni und November 2017 erwischt worden war, stellten wohl nur die Spitze des Eisbergs dar. Dass der Dieb bei seinen Taten eine solche Markentreue an den Tag legte, brachte ihm bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht aber keine Pluspunkte.
Die kleinen Fläschchen, die der 60-Jährige mitgehen ließ, hatten einen Verkaufswert von insgesamt 9,92 Euro. Deshalb lautete die Anklage auf Diebstahl geringwertiger Sachen. Allerdings brachte der Angeklagte bereits ein Dutzend Vorstrafen, meist einschlägiger Art, mit. „Ich gebe das alles zu“, versuchte der 60-Jährige zu retten, was er glaubte, noch retten zu können. Und er wolle nun endlich – diesmal aber wirklich – eine Therapie gegen seine Alkohol- und Drogensucht antreten. „Das haben sie mir im Mai 2017 schon einmal erzählt“, bremste ihn die Strafrichterin. „Damals habe ich ihnen Bewährung gegeben, weil sie angeblich am nächsten Tag eine Therapie antreten wollten. Warum ist da nichts draus geworden?“Die Antwort gab die Bewäh- rungshelferin: Weil der Mann in einer Therapieeinrichtung für Alkoholiker antrat, kurz zuvor aber Drogen konsumiert hatte. „Da haben die ihn wieder nach Hause geschickt.“Zu einer weiteren, besser geeigneten Therapie kam der 60Jährige einige Monate später allerdings erst gar nicht. Und auch den Kontakt zu ihr habe der Angeklagte nur höchst unregelmäßig gehalten, wusste die Bewährungshelferin zu berichten. Dafür hatte er aber nur eine Woche nach der jüngsten Verurteilung erneut Schnaps geklaut. Die Strafrichterin sah absolut keine Möglichkeit mehr, dem Angeklagten eine weitere Bewährungschance einzuräumen. Sie verurteilte den Wiederholungstäter zu zwei Monaten Gefängnis. Die Zeit hinter Gittern wird sich, da der Widerruf zweier Bewährungen zu erwarten ist, um mehr als ein Jahr verlängern.