Tödlicher Werksunfall bleibt unaufgeklärt
Ein Rangierer (53) starb 2008 bei Arcelor Mittal Steel unter umgestürztem Waggon.
(bm) Fast zehn Jahre nach dem tragischen Tod eines Rangierers auf dem Werksgelände von Arcelor Mittal Steel endete gestern die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles. Zwei Monate bevor der Fall ohnedies in die absolute Verjährung geraten wäre, stellte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen zwei Angeklagte auf Kosten der Staatskasse ein.
Ein 52-jähriger Mann aus Neukirchen-Vluyn und ein 63-jähriger Moerser hatten sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Am 3. Juni 2008 hatten der zuständige Vorarbeiter und der Kranführer nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einen Flachbettwagen falsch beladen. Deshalb sei ein Teil der Ladung während der Fahrt der Werksbahn ins Rutschen gekommen.
Ein tonnenschwerer Stahlknüppel bohrte sich ins benachbarte Gleisbett und brachte den letzten Wagen, auf dem außen der Rangierer stand und den Zug steuerte, zum Entgleisen. Der Waggon mit einem Leergewicht von 42 Tonnen stürzte um und begrub den 53-Jährigen unter sich, der sofort tot war. Das Verfahren war bereits 2011 eingestellt, auf Betreiben der Witwe des Verunglückten aber wieder aufgenommen worden. Mehrfach hatte das Amtsgericht seit 2012 Anläufe unternommen, den Fall endlich zum Abschluss zu bringen. Doch die Beweislage wurde auch durch das Einschalten immer neuer Sachverständiger nicht eindeutiger.
So blieb unklar, ob die Sicherheitsrichtlinien, gegen die verstoßen worden sein soll, zum Zeitpunkt des Unfalls überhaupt schon bestanden. Ebenso fraglich blieb, ob die Ursache des Unglücks möglicherweise bei weiteren Ver- und Entladevorgängen entstand, mit denen die Angeklagten gar nichts zu tun hatten, und ob der Rangierer möglicherweise eine Mitschuld trage.
„Nicht jeder Schicksalsschlag hat einen Schuldigen“, fasste ein Verteidiger die Beweislage zusammen. Zuvor hatte er allerdings einen ausufernden Eröffnungsvortrag gehalten und alle früheren Beweisanträge noch einmal gestellt.
Einige Zuhörer im Saal hatten schon befürchtet, der Verteidiger wolle bis zur Verjährung Schriftsätze verlesen...