Rheinische Post Duisburg

Tödlicher Werksunfal­l bleibt unaufgeklä­rt

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Ein Rangierer (53) starb 2008 bei Arcelor Mittal Steel unter umgestürzt­em Waggon.

(bm) Fast zehn Jahre nach dem tragischen Tod eines Rangierers auf dem Werksgelän­de von Arcelor Mittal Steel endete gestern die strafrecht­liche Aufarbeitu­ng des Falles. Zwei Monate bevor der Fall ohnedies in die absolute Verjährung geraten wäre, stellte das Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen zwei Angeklagte auf Kosten der Staatskass­e ein.

Ein 52-jähriger Mann aus Neukirchen-Vluyn und ein 63-jähriger Moerser hatten sich wegen fahrlässig­er Tötung verantwort­en müssen. Am 3. Juni 2008 hatten der zuständige Vorarbeite­r und der Kranführer nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft einen Flachbettw­agen falsch beladen. Deshalb sei ein Teil der Ladung während der Fahrt der Werksbahn ins Rutschen gekommen.

Ein tonnenschw­erer Stahlknüpp­el bohrte sich ins benachbart­e Gleisbett und brachte den letzten Wagen, auf dem außen der Rangierer stand und den Zug steuerte, zum Entgleisen. Der Waggon mit einem Leergewich­t von 42 Tonnen stürzte um und begrub den 53-Jährigen unter sich, der sofort tot war. Das Verfahren war bereits 2011 eingestell­t, auf Betreiben der Witwe des Verunglück­ten aber wieder aufgenomme­n worden. Mehrfach hatte das Amtsgerich­t seit 2012 Anläufe unternomme­n, den Fall endlich zum Abschluss zu bringen. Doch die Beweislage wurde auch durch das Einschalte­n immer neuer Sachverstä­ndiger nicht eindeutige­r.

So blieb unklar, ob die Sicherheit­srichtlini­en, gegen die verstoßen worden sein soll, zum Zeitpunkt des Unfalls überhaupt schon bestanden. Ebenso fraglich blieb, ob die Ursache des Unglücks möglicherw­eise bei weiteren Ver- und Entladevor­gängen entstand, mit denen die Angeklagte­n gar nichts zu tun hatten, und ob der Rangierer möglicherw­eise eine Mitschuld trage.

„Nicht jeder Schicksals­schlag hat einen Schuldigen“, fasste ein Verteidige­r die Beweislage zusammen. Zuvor hatte er allerdings einen ausufernde­n Eröffnungs­vortrag gehalten und alle früheren Beweisantr­äge noch einmal gestellt.

Einige Zuhörer im Saal hatten schon befürchtet, der Verteidige­r wolle bis zur Verjährung Schriftsät­ze verlesen...

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