Rheinische Post Duisburg

Kentsch-Prozess geht am 20. April in die nächste Runde

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(kew) Der Rechtsstre­it zwischen dem MSV Duisburg und seinem ehemaligen Geschäftsf­ührer Roland Kentsch geht in die nächste Runde. Für Freitag, 20. April, 11 Uhr, ist vor dem Düsseldorf­er Amtsgerich­t das Berufungsv­erfahren nach dem erstinstan­zlichen Urteil vom Frühjahr 2017 terminiert.

Der MSV fordert nach dem Lizenzentz­ug für die Zweite Liga im Jahr 2013 Schadenser­satz von Roland Kentsch. Darüber hinaus wollen die Zebras durchsetze­n, dass die fristlose Kündigung des Geschäftsf­ührers nach dem gescheiter­ten Lizenzieru­ngsverfahr­en im Mai 2013 rechtmäßig war. Es geht um 125.000 Euro Gehaltsnac­hzahlung plus Zinsen. Das Geld will man gern sparen.

Die Zebras, vertreten durch Anwalt Frank Nolte, erhoffen sich zudem Schadenser­satz in einer Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro. Die öffentlich­e Berufungsv­erhandlung im Saal A 114 ist auf einen Tag terminiert. Das Urteil wird dann – vermutlich zeitnah – bei einem weiteren Termin verkündet. Zeugen werden nicht gehört. Das Gericht wird sich nur die jeweilige Sicht der Anwälte auf die Ereignisse im Jahr 2013 und die juristisch­en Folgerunge­n daraus anhören. In der ersten Instanz vor dem Landgerich­t Duisburg konnte der Zweitligis­t mit seinen Argumenten das Gericht in keinem Punkt überzeugen. Kentsch ging am 14. April 2017 als klarer Sieger aus dem Verfahren hervor.

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RP-ARCHIVFOTO: REICHWEIN Roland Kentsch, früherer Geschäftsf­ührer des MSV

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