Kommunen stützen Seehofer im Streit über Familiennachzug
Der Gemeindebund hält die Begrenzung auf 1000 Angehörige pro Monat für richtig. Hartz-IV-Bezieher sollten ausgeschlossen bleiben.
BERLIN Im Koalitionsstreit über die Begrenzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge unterstützen die Kommunen die restriktive Linie von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Es ist der richtige Ansatz, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit vorläufigem Schutzstatus auf höchstens 1000 pro Monat zu begrenzen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städteund Gemeindebundes. „Der vorläufige Schutzstatus bedeutet ja gerade, dass die Menschen nur vorübergehend bei uns bleiben und bald zurückkehren sollen. Man darf die Kommunen nicht überfordern“, so Landsberg. „Die Beschränkung des Familiennachzugs ist daher ein wichtiges Signal für uns.“Viele Kommunen seien längst an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen. Ähnlich hatte sich der Landkreistag in einer Expertenanhörung geäußert.
Laut Koalitionsvertrag sollen von August an pro Monat nur 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen zu subsidiär Geschützten nachziehen dürfen. Den Status des subsidiären Schutzes erhalten vor allem Syrer. Ihr Aufenthaltsrecht ist zunächst auf ein oder zwei Jahre befristet. Seit Frühjahr 2015 ist der Familiennach- zug für sie komplett gestoppt. Ab August würde er begrenzt möglich.
Ein Gesetzentwurf Seehofers ist derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Die SPD wirft Seehofer vor, den Koalitionsvertrag nicht eins zu eins umzusetzen, sondern zu verschärfen. Sie macht dies daran fest, dass es zunächst hieß, Hartz-IV-Empfänger seien laut Gesetzentwurf generell vom Familiennachzug ausgeschlossen. Dies dementierte das Innenministerium jedoch: Es sei nicht geplant, Hartz-IV-Bezieher vom Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus auszuschließen. Allerdings gilt genau die- se Regelung bisher für anerkannte Flüchtlinge mit vollem Schutzstatus. Warum Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus besser gestellt werden sollten als solche mit vollem Schutzstatus, konnte das Ministerium zunächst nicht erklären.
Außenminister Heiko Maas (SPD) pochte darauf, das beschlossene Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat voll auszuschöpfen. „Wir werden ganz sicherlich keinen Entwürfen zustimmen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie in erster Linie gedacht sind, das Kontingent eher zu verringern“, sagte er.
Landsberg zeigte Verständnis für den Ausschluss von Hartz-IV-Bezie- hern vom Familiennachzug. „Wir sollten in erster Linie den Menschen das Recht auf Familiennachzug geben, die in der Lage sind, ihre Familien in Deutschland zu ernähren“, sagte er. „Deshalb macht es Sinn, Hartz-IV-Empfänger vom Familiennachzug auszuschließen. Besondere Härtefälle können ja auch jetzt schon zusätzlich berücksichtigt werden.“Er forderte, Flüchtlingen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Die Wartezeit von drei Monaten nach der Ankunft muss abgeschafft werden“, so Landsberg. In Dänemark würden Geflüchtete vom ersten Tag an ins Arbeitsleben integriert.