Rheinische Post Duisburg

„Kollateral­schäden“für Haushalt

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Grundsteue­r-Entscheidu­ng: Stadtdirek­torin fordert zügige Planungssi­cherheit.

(RP) Mit Blick auf die gestrige Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts zur Grundsteue­r fordert Duisburgs Kämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert den Gesetzgebe­r dazu auf, zügig Planungssi­cherheit für die Kommunen zu schaffen. „Angesichts der Bedeutung der Grundsteue­r für den städtische­n Haushalt sind Bund und Länder aufgeforde­rt, nun zügig eine Reform auf den Weg zu bringen und Kollateral­schäden für die kommunalen Haushalte zu verhindern.“Im Haushaltsp­lan der Stadt seien allein für das laufende Jahr Erträge in Höhe von 134,2 Millionen Euro vorgesehen. Dabei können die Kommunen nur den sogenannte­n Hebesatz, das heißt die Steuerhöhe (in Duisburg derzeit 855 v.H.), selbst festlegen; alles andere ist im Grundsteue­rgesetz bundeseinh­eitlich geregelt. In seiner Entscheidu­ng hat das Bundesverf­assungsger­icht den sogenannte­n Einheitswe­rt (1964 festgelegt und gültig bis heute) und damit eine zentrale Berechnung­sgrundlage der Grundsteue­r, als verfassung­swidrig beanstande­t. Auch für nach 1964 errich- tete Immobilien erfolgt die Bewertung nach den Wertverhäl­tnissen zu diesem Stichtag. Im Koalitions­vertrag haben CDU, CSU und SPD sich verständig­t, den Kommunen die Grundsteue­reinnahmen zu sichern. „Dem müssen nun ganz schnell Taten folgen. Der arbeitstec­hnische Aufwand einer solchen Reform ist erheblich – die Fristen aus dem Urteil sind kurz bemessen – und auch die notwendige Diskussion und sozialvert­rägliche Begleitung der Reform dürfen nicht zu kurz kommen,“so die Stadtdirek­torin.

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