Gericht verhängt sechs Jahre Haft für brutale „Strafaktion“
Ein 28-Jähriger hatte einen Mitarbeiter mit dem Stiel einer Kehrschaufel misshandelt.
Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann aus Baden-Württemberg. Wegen besonders schwerer sexueller Nötigung muss er sechs Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Im Auftrag des Geschäftsführers hatte der damals bei einer MarketingAgentur in der Duisburger City beschäftigte 28-Jährige einen Mitar- beiter des Unternehmens auf brutale Weise gezüchtigt.
Der Geschädigte hatte es offenbar gewagt, dem Chef die Ehre abzusprechen. Der soll während einer Besprechung zum Handy gegriffen und den Angeklagten herbei zitiert haben. Dieser führte das Opfer in den Keller eines Hauses an der Friedrich-Wilhelm-Straße, wo sich der Mann ausziehen musste.
Er wurde geknebelt und gefesselt und musste sich dann über einen Tisch lehnen. Dann rammte der Angeklagte dem vor Schmerzen wimmernden und sich windenden Geschädigten mehrfach den Stiel einer Kehrschaufel in den Anus. Der Mann musste beim Propheten schwören, sich nie wieder respektlos gegen seinen Vorgesetzten zu verhalten. Zu Beginn des dreimonatigen Prozesses, der immer wieder mit Verzögerungen zu kämpfen hatte, hatte der Angeklagte ein knappes, aber rückhaltloses Geständnis abgelegt. Zuvor war ihm für diesen Fall eine Strafe von nicht mehr als sechs Jahren und vier Monaten zugesichert worden.
Doch viel mehr als das Geständnis vermochten die Richter dem Angeklagten am Ende nicht zu Gute zu halten.
Der Angeklagte hatte angegeben, zur Tatzeit Drogen und Alkohol kon- sumiert zu haben. Schuldmindernde Faktoren, oder gar die Notwendigkeit zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sahen die Richter in Übereinstimmung mit dem Gutachten eines Sachverständigen allerdings nicht.
Bereits vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht einen weiteren Mann wegen Beihilfe zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Er hatte das widerwärtige Geschehen auch noch mit seinem Handy gefilmt, um mit den Aufnahmen auch noch weitere Mitarbeiter des Unternehmens einzuschüchtern. Nach dem mutmaßlichen Auftraggeber der Strafaktion wird zurzeit noch immer gesucht. Er soll sich allerdings, kurz nachdem der Vorfall den Ermittlungsbehörden bekannt wurde, in die Türkei abgesetzt haben.
Der Geschädigte hatte es offenbar gewagt, dem Chef die Ehre abzusprechen.