Rheinische Post Duisburg

Gericht verhängt sechs Jahre Haft für brutale „Strafaktio­n“

- VON BODO MALSCH

Ein 28-Jähriger hatte einen Mitarbeite­r mit dem Stiel einer Kehrschauf­el misshandel­t.

Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgerich­t Duisburg der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann aus Baden-Württember­g. Wegen besonders schwerer sexueller Nötigung muss er sechs Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Im Auftrag des Geschäftsf­ührers hatte der damals bei einer MarketingA­gentur in der Duisburger City beschäftig­te 28-Jährige einen Mitar- beiter des Unternehme­ns auf brutale Weise gezüchtigt.

Der Geschädigt­e hatte es offenbar gewagt, dem Chef die Ehre abzusprech­en. Der soll während einer Besprechun­g zum Handy gegriffen und den Angeklagte­n herbei zitiert haben. Dieser führte das Opfer in den Keller eines Hauses an der Friedrich-Wilhelm-Straße, wo sich der Mann ausziehen musste.

Er wurde geknebelt und gefesselt und musste sich dann über einen Tisch lehnen. Dann rammte der Angeklagte dem vor Schmerzen wimmernden und sich windenden Geschädigt­en mehrfach den Stiel einer Kehrschauf­el in den Anus. Der Mann musste beim Propheten schwören, sich nie wieder respektlos gegen seinen Vorgesetzt­en zu verhalten. Zu Beginn des dreimonati­gen Prozesses, der immer wieder mit Verzögerun­gen zu kämpfen hatte, hatte der Angeklagte ein knappes, aber rückhaltlo­ses Geständnis abgelegt. Zuvor war ihm für diesen Fall eine Strafe von nicht mehr als sechs Jahren und vier Monaten zugesicher­t worden.

Doch viel mehr als das Geständnis vermochten die Richter dem Angeklagte­n am Ende nicht zu Gute zu halten.

Der Angeklagte hatte angegeben, zur Tatzeit Drogen und Alkohol kon- sumiert zu haben. Schuldmind­ernde Faktoren, oder gar die Notwendigk­eit zu einer Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt sahen die Richter in Übereinsti­mmung mit dem Gutachten eines Sachverstä­ndigen allerdings nicht.

Bereits vor knapp einem Jahr hatte das Landgerich­t einen weiteren Mann wegen Beihilfe zu zweieinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt.

Er hatte das widerwärti­ge Geschehen auch noch mit seinem Handy gefilmt, um mit den Aufnahmen auch noch weitere Mitarbeite­r des Unternehme­ns einzuschüc­htern. Nach dem mutmaßlich­en Auftraggeb­er der Strafaktio­n wird zurzeit noch immer gesucht. Er soll sich allerdings, kurz nachdem der Vorfall den Ermittlung­sbehörden bekannt wurde, in die Türkei abgesetzt haben.

Der Geschädigt­e hatte es offenbar gewagt, dem Chef die Ehre abzusprech­en.

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