Rheinische Post Duisburg

„Fett und Zucker waren genau das Richtige“

-

24-Jähriger gestand räuberisch­en Diebstahl von Lebensmitt­eln in einem Wedauer Supermarkt.

WEDAU (bm) Der räuberisch­e Diebstahl ist ein häufig angeklagte­s, aber nur selten abgeurteil­tes Verbrechen. Denn der Paragraf ist nur dann verwirklic­ht, wenn ein Dieb auf frischer Tat ertappt wird und Gewalt anwendet, um im Besitz der Beute zu bleiben. Die Einlassung der meisten Angeklagte­n sorgt nur für eine Strafe wegen Diebstahls und Körperverl­etzung. Außer, ein Täter gesteht. So wie jetzt vor dem Amtsgerich­t am König-HeinrichPl­atz.

Die Anklage warf einem 24-jährigen Duisburger neben räuberisch­em Diebstahl eine fahrlässig­e Körperverl­etzung vor. Danach hatte er am 24. September 2016 in einem Supermarkt in Wedau 15 Dosen Energy-Drinks und acht Tafeln Schokolade in seinen Rucksack gesteckt und war an der Kasse vorbei marschiert. Vor dem Geschäft gab es zwischen Zeugen, die ihn an der Flucht hindern wollten, und dem Dieb ein Gezerre um den Rucksack. Dabei stürzte ein Mann und zog sich leichte Verletzung­en zu.

„Das war ja alles nur, weil ich damals obdachlos war, kein Geld hatte und mich irgendwie ernähren musste“, gestand der Angeklagte „Das waren aber keine Grundnah- rungsmitte­l“, kommentier­te die Staatsanwä­ltin. Der Angeklagte widersprac­h höflich: „Fett und Zucker. Das ist genau das, was man in so einer Lage braucht.“Als er erwischt wurde, habe er nur weg gewollt, beteuerte der 24-Jährige. „Aber sie wollten die Beute schon behalten?“fragte die Vorsitzend­e. Antwort: „Jau!“

Auch der Zeuge, der bei der Aktion blutige Knie davon getragen hatte, nahm die Sache gelassen: „Das war nichts Dolles. So als wenn man beim Fußball hinfällt.“Angesichts der Gesamtumst­ände ordnete das Schöffenge­richt die Tat als minder- schweren Fall in einen niedrigere­n Strafrahme­n ein als die mindestens 12 Monate des Regelfalle­s. Zu Gunsten des Täters sprächen das Geständnis, die geringe Beute und der Umstand, dass die Gewaltanwe­ndung vergleichs­weise gering war, so die Vorsitzend­e.

Das Gericht verurteilt­e den 24Jährigen zu neun Monaten. Da der Angeklagte seit einiger Zeit wieder eine Wohnung hat und derzeit an einer Arbeitsmaß­nahme teilnimmt, konnte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Bewährungs­helfer wird ihm in dieser Zeit an die Seite gestellt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany