„Fett und Zucker waren genau das Richtige“
24-Jähriger gestand räuberischen Diebstahl von Lebensmitteln in einem Wedauer Supermarkt.
WEDAU (bm) Der räuberische Diebstahl ist ein häufig angeklagtes, aber nur selten abgeurteiltes Verbrechen. Denn der Paragraf ist nur dann verwirklicht, wenn ein Dieb auf frischer Tat ertappt wird und Gewalt anwendet, um im Besitz der Beute zu bleiben. Die Einlassung der meisten Angeklagten sorgt nur für eine Strafe wegen Diebstahls und Körperverletzung. Außer, ein Täter gesteht. So wie jetzt vor dem Amtsgericht am König-HeinrichPlatz.
Die Anklage warf einem 24-jährigen Duisburger neben räuberischem Diebstahl eine fahrlässige Körperverletzung vor. Danach hatte er am 24. September 2016 in einem Supermarkt in Wedau 15 Dosen Energy-Drinks und acht Tafeln Schokolade in seinen Rucksack gesteckt und war an der Kasse vorbei marschiert. Vor dem Geschäft gab es zwischen Zeugen, die ihn an der Flucht hindern wollten, und dem Dieb ein Gezerre um den Rucksack. Dabei stürzte ein Mann und zog sich leichte Verletzungen zu.
„Das war ja alles nur, weil ich damals obdachlos war, kein Geld hatte und mich irgendwie ernähren musste“, gestand der Angeklagte „Das waren aber keine Grundnah- rungsmittel“, kommentierte die Staatsanwältin. Der Angeklagte widersprach höflich: „Fett und Zucker. Das ist genau das, was man in so einer Lage braucht.“Als er erwischt wurde, habe er nur weg gewollt, beteuerte der 24-Jährige. „Aber sie wollten die Beute schon behalten?“fragte die Vorsitzende. Antwort: „Jau!“
Auch der Zeuge, der bei der Aktion blutige Knie davon getragen hatte, nahm die Sache gelassen: „Das war nichts Dolles. So als wenn man beim Fußball hinfällt.“Angesichts der Gesamtumstände ordnete das Schöffengericht die Tat als minder- schweren Fall in einen niedrigeren Strafrahmen ein als die mindestens 12 Monate des Regelfalles. Zu Gunsten des Täters sprächen das Geständnis, die geringe Beute und der Umstand, dass die Gewaltanwendung vergleichsweise gering war, so die Vorsitzende.
Das Gericht verurteilte den 24Jährigen zu neun Monaten. Da der Angeklagte seit einiger Zeit wieder eine Wohnung hat und derzeit an einer Arbeitsmaßnahme teilnimmt, konnte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Bewährungshelfer wird ihm in dieser Zeit an die Seite gestellt.