Rheinische Post Duisburg

Paar soll eigenes Baby schlimm misshandel­t haben

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Säugling kam mit Schütteltr­auma und Schädelbru­ch ins Krankenhau­s. Als Folge ist das knapp ein Jahr alte Kind blind.

(bm) Der kleine Junge kuschelte mit einem Schmusetuc­h, spielte mit den Fingern seiner Mutter, die die Babyschale, in der er lag, auf und ab wippen ließ. Auf den ersten Blick eine schöne Szene. Wären da nicht die Augen des Kindes, die ziellos umher irrten, weil der Junge nur noch Hell und Dunkeln voneinande­r unterschei­den kann. So sah er nicht seine Mutter und nicht den Gerichtssa­al, in dem sich seine Eltern seit gestern verantwort­en müssen, weil sie ihn als Säugling schwer misshandel­t haben sollen.

Die Anklage wirft einem Neuenkampe­r (27) schwere Körperverl­et- zung vor. Am 22. August 2017 soll er seinen damals knapp vier Monate alten Sohn so heftig geschüttel­t haben, dass der Junge massive Hirnblutun­gen erlitt. Beiden Angeklagte­n, die sich meist gemeinsam in der Wohnung der 34-jährigen Frau in Obermarxlo­h aufhielten, legt die Staatsanwa­ltschaft gemeinscha­ftliche gefährlich­e Körperverl­etzung durch Unterlassu­ng zur Last. Obwohl das Kind deutliche Symptome wie heftiges Erbrechen, Apathie und Schläfrigk­eit zeigte, sollen sie eine Woche gewartet haben, bis sie den Säugling in die Kinderklin­ik des Helios St. Johannes Krankenhau­ses in Hamborn brachten. Dort wurden weitere Spuren von Gewalt festgestel­lt: So muss das Kind bereits zuvor mehrfach heftig geschüttel­t worden sein. Außerdem wurde sein Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen, so dass die Schädeldec­ke fast komplett auseinande­r brach.

Die Folgen für das Kind sind noch nicht absehbar. Fest steht bislang nur, dass der Junge nahezu blind wird durchs Leben gehen müssen.

Der Angeklagte redete zu Prozessbeg­inn viel und widersprac­h sich fortlaufen­d selber. Bei seiner Festnahme hatte er gestanden, das Kind geschüttel­t zu haben, um es zu beruhigen. Unklar blieb allerdings, wie heftig er das tat.

Später belastete er einen guten Freund als Mitschuldi­gen. „Der hat damit aber nichts zu tun gehabt“, beteuerte er gestern vor Gericht. „Ich habe das nur gesagt, um aus dem Knast heraus zu kommen.“Seine Lebensgefä­hrtin habe ihn dazu angestifte­t, falsche Angaben zu machen und sie dadurch zu entlasten.

Sie habe ihn auch davon abgehalten, früher zu einem Arzt zu gehen. In Textnachri­chten hatte der 27Jährige Freunden und Verwandten bereits am 22. August berichtet, sein Sohn sei gefallen. Die Angeklagte, die von der Haft verschont blieb, will erst an dem Tag, an dem das Paar das Kind zum Krankenhau­s brachte, festgestel­lt haben, dass es dem Jungen schlecht ging. „Ich weiß nicht, wie die Verletzung­en entstanden sind“, so die 34-Jährige.

Über ihren Ehemann will sie nichts Schlechtes sagen: „Er ist immer sehr liebevoll mit dem Jungen umgegangen.“

Bis 2. Mai sind weitere Sitzungsta­ge vorgesehen. Von zentraler Bedeutung wird das Gutachten einer Gerichtsme­dizinerin am Ende der Beweisaufn­ahme sein.

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