Stammheim-Prozess endet mit Schuldsprüchen
Der Prozess gegen die fünf führenden Mitglieder der Roten Armee Fraktion – Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und JanCarl Raspe – hätte die Auseinandersetzung des deutschen Rechtsstaats mit der RAF beenden sollen. Dafür war eigens neben dem Gefängnis in Stuttgart-Stammheim ein neues Gerichtsgebäude errichtet worden, dafür hatte man extra Sondergesetze erlassen. Doch der Prozess geriet zur Farce. Der Angeklagte Meins erlebte den Prozessbeginn nicht, er war an den Folgen eines Hungerstreiks gestorben. Die übrigen Angeklagten bemühten sich nach Kräften, die Autorität des Gerichts zu untergraben. Der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing war kaum geeignet, Zweifel am Rechtsstaat auszuräumen. Er wurde schließlich wenige Monate vor dem Ende des Prozesses wegen Befangenheit abgelöst. Kurz darauf wurde bekannt, dass einige Gefängniszellen, auch solche, in denen sich die Angeklagten vertraulich mit ihren Anwälten beraten hatten, abgehört worden waren. Am 28. April 1977 sprach der nachgerückte Richter Eberhard Foth das Urteil gegen die verbliebenen drei Angeklagten, Meinhof (Fahnungsfoto links) hatte sich ein Jahr nach Prozessbeginn das Leben genommen. Baader (rechts), Ensslin und Raspe wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil wurde nie rechtskräftig. Im Herbst 1977 begingen die Gründer der RAF in Stammheim Selbstmord.