Rheinische Post Duisburg

Die schwierige Trauer um Kollegen

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Der Tod eines Kollegen ist für Berufstäti­ge ein Schock. Jeder reagiert darauf anders – und trotzdem lohnt es sich, die Trauer gemeinsam zu bewältigen. Meist geht das auch ohne Hilfe von außen.

chend. Manche ziehen sich vielleicht zurück und wollen gar nicht groß reden, erzählt die Diplom-Psychologi­n. Und andere werden aktiv und wollen unbedingt etwas tun. Das sei auch gut so: „Wichtig für die Bewältigun­g in der Gruppe ist, dass es jemanden gibt, der das offen und ehrlich anspricht.“

Oft sind das Kollegen, die schon Erfahrung mit dem Tod haben, aus der Familie zum Beispiel. Und die auch wissen, dass jeder Mensch die Phasen der Trauer in unterschie­dlichen Geschwindi­gkeiten durchläuft. „Der oder die eine ist dann erstmal geschockt und (tmn) Nachlassem­pfänger müssen sich auch um den digitalen Nachlass kümmern – also Daten und bestehende Accounts löschen sowie vereinbart­e Abos und Kaufverträ­ge kündigen. Denn die Verträge enden nicht automatisc­h. Darauf macht die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Nutzer sollten in einer Vollmacht festlegen, welche Vertrauens­person diese Verantwort­ung übernehmen soll. Wichtig: Das Dokument sollte über den Tod hinaus gelten.

Damit die Vertrauens­person auf die Daten zugreifen kann, erstellen Nutzer idealerwei­se zu Lebzeiten auch eine Liste mit allen bestehende­n Accounts, Verträgen sowie Passwörter­n. Bei einigen sozialen Netzwerken wie Facebook kann man auch eine Kontaktper­son angeben, die sich im Ernstfall um den Account will gar nicht darüber reden, der andere bricht in Tränen aus“, sagt Junge. „Wer schon Erfahrung mit dem Tod hat, kann das oft besser einschätze­n und damit besser umgehen.“

Oft übernehmen diese Kollegen dann eine Art Führungsro­lle bei der Trauer. „Da geht es darum, Gelegenhei­ten zum Austausch zu schaffen, mit einem Meeting oder auch mit einer Gedenkstun­de“, so Junge. Das muss gar nicht der Vorgesetzt­e sein – im Gegenteil. „Gerade in sehr hierarchis­chen Unternehme­n ist es für Kollegen oft schöner, wenn es je- kümmern kann. Fehlen die Angaben, gibt es kommerziel­le Nachlassve­rwalter, die bei der Suche nach dem digitalen Nachlass helfen.

Bevor Erblasser einen Dienst beauftrage­n, sollten sie Preise und Leistungsu­mfang genau vergleiche­n. Nach Auffassung der Verbrauche­rschützer sollte man Geräte wie Computer, Tablets oder Smartphone­s sowie Passwörter jedoch auf keinen Fall dem Dienstleis­ter aushändige­n. mand aus den eigenen Reihen macht.“Das Organisato­rische zu klären, sei aber schon Sache der Führungskr­äfte – also zum Beispiel die Frage, wer die Aufgaben des Verstorben­en übernimmt.

Sind diese Voraussetz­ungen erfüllt, klappt die Trauer im Kollegenkr­eis meist ohne Probleme, sagt Junge. Reibungen kann es höchstens geben, wenn jemand mit dem Thema so gar nicht abschließe­n kann, also Monate später noch immer offensicht­lich leidet. „Dann ist der Impuls ,Jetzt reicht es auch mal’ von anderen Kollegen vielleicht auch (tmn) Etwas zu erben gibt es erst, wenn jemand tot ist. Ist der Aufenthalt einer Person aber seit langer Zeit unbekannt, kann sie nach Ansicht des Oberlandes­gerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 12 W 53/17) als verscholle­n gelten.

Hätte die Person inzwischen ein Alter erreicht, das weit über der durchschni­ttlichen Lebenserwa­rtung liegt, kann sie ohne weitere Anhaltspun­kte für ein frühes Ableben für tot erklärt werden, erklärt die Arbeitsgem­einschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV).

In dem verhandelt­en Fall hatte ein Mann seine Familie 1949 verlassen. Der Sohn beantragte im Jahr 2015, seinen Vater für tot zu erklären. Er gab an, dass Nachrichte­n über den Verbleib seines Vaters seit seiner Geburt nicht vorliegen. Das Amtsgerich­t wies den Antrag aber ab. Begründung: Es verständli­ch“, sagt Junge. In solchen Fällen sollten sich die betroffene­n Kollegen am besten profession­elle Hilfe holen.

Ansonsten rät sie Teams aber, die Trauer zunächst ohne Hilfe von außen zu bewältigen – auch wenn es dafür Experten gibt. Sinnvoll sei das höchstens bei äußerst dramatisch­en Todesfälle­n – oder wenn der Prozess trotz offensicht­lichem Redebedarf nicht ans Laufen kommt. „Oft reicht schon eine Stunde und der Impuls, jetzt mal darüber zu reden“, sagt Junge. „Die größte Schwierigk­eit ist oft, diese erste Hürde zu überwinden.“

Auch online abgeschlos­sene Verträge enden nicht automatisc­h mit dem Tod. Eine Vollmacht hilft. Ist der Aufenthalt einer Person seit langer Zeit unbekannt, kann sie für tot erklärt werden.

könne durchaus sein, dass der Vater trotz seines inzwischen sehr hohen Lebensalte­rs noch lebe.

Die Beschwerde des Sohnes hatte Erfolg: Der seit über 65 Jahren vermisste Vater sei für tot zu erklären, befand das OLG. Zur Schätzung des wahrschein­lichen Todeszeitp­unktes müsse auf die durchschni­ttliche Lebenserwa­rtung abgestellt werden, welche die verscholle­ne Person zu dem Zeitpunkt hatte, als sie nach den vorhandene­n Nachrichte­n noch gelebt hat.

In diesem Fall lebte der Vater also noch im Jahr 1949 und war damals 37 Jahre alt. Er hatte damit nach der allgemeine­n Sterbetafe­l 1949/1951 noch eine statistisc­he Lebenserwa­rtung von 35 Jahren. Hieraus folgte ein wahrschein­licher Sterbezeit­punkt zum 31. Dezember 1984, argumentie­rte das Oberlandes­gericht.

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FOTO: THINKSTOCK Ein Tod durch Krankheit oder Unfall trifft Mitarbeite­r oft besonders schwer.
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FOTO: STURM Eine Liste mit allen Online-Verträgen und Passwörter­n ist im Todesfall sehr hilfreich.

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