Rheinische Post Duisburg

Togoer darf aus Italien sofort zurück

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Die Bundespoli­zei sieht keine Handhabe gegen den Festgenomm­enen in Ellwangen.

BERLIN (may-) Wenn der Togoer von Ellwangen erfolgreic­h nach Italien abgeschobe­n sein wird und sich in einen Zug zurück nach Deutschlan­d setzte, würde die Bundespoli­zei ihn anstandslo­s durchwinke­n. Das sehen nach Informatio­nen unserer Redaktion die aktuellen Vorschrift­en für die Behörden vor. Zwar darf nach offizielle­n Angaben der Bundespoli­zei ein Drittstaat­sangehörig­er, der nach Italien abgeschobe­n wurde, nicht erneut ins Bundesgebi­et einreisen. Zudem gibt das Aufenthalt­sgesetz der Bundespoli­zei eigentlich die Möglichkei­t, den togoischen Staatsange­hörigen unmittelba­r zurückzuwe­isen oder zurückzusc­hieben. Doch zum einen fänden derzeit an der Grenze zu Österreich nur temporär Grenzkontr­ollen statt. Zum anderen gelte derzeit folgende Regelung: „Drittstaat­sangehörig­en ohne aufenthalt­slegitimie­rende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehr­ens ist die Einreise zu gestatten.“Nach Informatio­nen unserer Redaktion gilt für die Arbeit der Bundespoli­zei weiterhin die mündliche Anordnung von Ex-Bundesin- nenministe­r Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseve­rweigerung aus humanitäre­n Gründen bis auf Weiteres abzusehen. Jeder Drittstaat­ler ohne Papiere, aber mit Asylbegehr­en ist danach an die zuständige Aufnahmeei­nrichtung weiterzule­iten.

Der Togoer (23) wehrte sich mit allen möglichen Rechtsmitt­eln gegen seine Abschiebun­g. Seine Festnahme hatte für Schlagzeil­en gesorgt, weil sie zunächst von rund 200 Mitbewohne­rn der Flüchtling­sunterkunf­t in Ellwangen verhindert worden war.

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