Rheinische Post Duisburg

Immer Abstand zu den Schwächere­n

- VON PETER KLUCKEN

Alle Fahrzeuge der Polizei und des Ordnungsam­tes weisen ab sofort auf den Mindestabs­tand von 1,50 Meter hin, den Kraftfahrz­eugfahrer gegenüber Fahrradfah­rern einzuhalte­n haben.

Die Erfahrung von Wolfgang Voßkamp, der täglich mit seinem Fahrrad rund 13 Kilometer von seiner Wohnung bis zu seiner Arbeitsste­llen fährt, haben wohl schon viele Radler in Duisburg gemacht: Immer wieder kommen den Radlern Auto-, Lkw- oder auch Busfahrer viel zu nahe. Voßkamp, Mitglied des Allgemeine­n Deutschen Fahrradclu­bs in Duisburg (ADFC), hat das jüngst mal gezählt: Bei einer längeren Tour wurde er im Durchschni­tt pro Kilometer jeweils einmal von einem Kraftfahrz­eugfahrer abgedrängt.

Das soll sich ändern: Auf Anregung des ADFC wurde im Verkehrssi­cherheitsn­etzwerk „Duisburg. Aber sicher!“eine gemeinsame Aktion mit der Verkehrsdi­rektion der Polizei Duisburg und dem Bürgerund Ordnungsam­t der Stadt verabredet: Alle rund 100 Fahrzeuge der Duisburger Polizei und des Ordnungsam­tes tragen ab sofort auf der Heckscheib­e einen leuchtend gelben Aufkleber, der auf einen Mindestabs­tand von 1,50 Meter hinweist, den Kraftfahrz­eugfahrer beim Überholen von Radlern einzuhalte­n haben. Der Hintergrun­d der Aktion ist ernst, wie Polizeidir­ektorin Dr. Elke Bartels und der Dezernent Dr. Ralf Krumpholz gestern Nachmittag im Polizeiprä­sidium erläuterte­n: In Duisburg werden im Jahresdurc­hschnitt 200 Unfälle mit Fahrradfah­rern offiziell registrier­t. Die Zahl mag vergleichs­weise gering erscheinen, doch sind die Unfälle für die Fahrradfah­rer meist schwer. Erst im vergangene­n Monat wurde in der Innenstadt ein Fahrradfah­rer bei einem Unfall mit einem Autofahrer getötet.

Die meisten Autofahrer entscheide­n nach Gefühl, ob sie an einem Radfahrer vorbeifahr­en können. Das Gefühl täuscht nicht selten: Oft kommt es bei diesen Überholman­övern zu gefährlich­en Situatione­n zwischen Auto und Radlern, weil der notwendige Sicherheit­sabstand nicht eingehalte­n wird. Dabei gibt die Straßenver­kehrsordnu­ng eine unmissvers­tändliche Regelung vor: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgen­den Verkehrs ausgeschlo­ssen ist. Beim Überholen muss ein ausreichen­der Seitenabst­and zu anderen Verkehrste­ilnehmern, insbesonde­re zu den zu Fuß gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalte­n werden.“Die Rechtsspre­chung hat dazu festgestel­lt, dass ein notwendige­r Abstand zwischen einem Auto und einem Fahrrad mindestens 1,50 Meter betragen muss. „... mindestens 1,50 Meter“, sagte gestern Elke Bartels. Wenn ein Lkw einen Fahrradfah­rer passiert, entsteht ein Luftsog. Deshalb sollten Lkw-Fahrer einen noch größeren Abstand halten.

„Fahrradfah­rer haben keine Knautschzo­ne, deshalb müssen wir die Schwächere­n, die Fahrradfah­rer, vor den Stärkeren, den Autofahrer­n, schützen“, sagte Frau Bartels.

Die neue Abstands-Aktion gehört mit zur Verkehrssi­cherheitsk­ampagne „Duisburg. Aber sicher!“, bei der Polizei, die Bürgerstif­tung, die DVG und das Ordnungsam­t zusammenar­beiten. Dort war die Gefährdung von Radfahrern schon einmal Thema: Mit dem Aufstellen von sogenannte­n weißen Geisterfah­rrädern wurde auf Gefahrenst­ellen hingewiese­n, wo ein Fahrradfah­rer tödlich verunglück­te.

Klaus Hauschild, Sprecher des ADFC, meinte gestern: „Sollte durch die Aktion nur ein einziger Unfall vermieden werden, dann hat sich die Aktion gelohnt.“

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