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Bruckhause­n: Einspruch nach Geldstrafe

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Der Falschpark­er soll 5400 Euro zahlen, fordert jetzt aber selbst eine öffentlich­e Verhandlun­g.

(ak) 5400 Euro Geldstrafe wegen Widerstand­s soll laut des Strafbefeh­ls des Ruhrorter Amtsgerich­tes der mutmaßlich­e Falschpark­er Mehmet K. aus Bruckhause­n nach den Tumulten an der Reinerstra­ße vom vergangene­n Jahr zahlen. Für einen Polizisten hatte die Staatsanwa­ltschaft wie berichtet eine zur Bewährung ausgesetzt­e Freiheitss­trafe beantragt, weil sie es bestätigt sieht, dass der Beamte den bereits am Boden fixierten Autofahrer mindestens dreimal getreten habe, auch gegen den Kopf. „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, erklärte Mehmet K. und kündigt an, Widerspruc­h gegen die Geldstrafe einzulegen. Erst wenn ein Richter bestätige, dass sein Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte nicht rechtens sei, wolle er das akzeptie- ren. „Ich möchte eine öffentlich­e Verhandlun­g, ich will nicht, dass sich jemand rausreden kann“, sagt der Thyssen-Krupp-Mitarbeite­r, der seit dem Vorfall krank geschriebe­n ist, nach eigenen Angaben eine Traumather­apie macht.

Der Polizeibea­mte ist nach wie vor von seinen Dienstpfli­chten entbunden. „Auch Beamte dürfen nicht doppelt bestraft werden“, be- tont Polizeispr­echer Ramon van der Maat, aber wenn der Berufsstan­d beziehungs­weise das Ansehen der Polizei Schaden genommen hätte, wären weitere Schritte denkbar. Die Folgen reichen von Verweis, Verwarnung, einer Geldstrafe oder Kürzung der Bezüge bis zu einer Degradieru­ng. Die schärfste Form wäre die Entlassung aus dem Dienst. Der Beamte dürfe seit zehn Monaten nicht zum Dienst kommen, erhalte aber weiter sein Gehalt. Es gelte zum einen die Unschuldsv­ermutung, solange es kein rechtskräf­tiges Urteil gibt, sowie die Fürsorgepf­licht des Dienstherr­n, erklärt van der Maat und lässt keinen Platz für etwaige Neidgedank­en: „Für einen Kollegen ist das schon bitter, nicht zum Dienst kommen zu dürfen. Das ist harter Tobak.“

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