Bruckhausen: Einspruch nach Geldstrafe
Der Falschparker soll 5400 Euro zahlen, fordert jetzt aber selbst eine öffentliche Verhandlung.
(ak) 5400 Euro Geldstrafe wegen Widerstands soll laut des Strafbefehls des Ruhrorter Amtsgerichtes der mutmaßliche Falschparker Mehmet K. aus Bruckhausen nach den Tumulten an der Reinerstraße vom vergangenen Jahr zahlen. Für einen Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft wie berichtet eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe beantragt, weil sie es bestätigt sieht, dass der Beamte den bereits am Boden fixierten Autofahrer mindestens dreimal getreten habe, auch gegen den Kopf. „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, erklärte Mehmet K. und kündigt an, Widerspruch gegen die Geldstrafe einzulegen. Erst wenn ein Richter bestätige, dass sein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht rechtens sei, wolle er das akzeptie- ren. „Ich möchte eine öffentliche Verhandlung, ich will nicht, dass sich jemand rausreden kann“, sagt der Thyssen-Krupp-Mitarbeiter, der seit dem Vorfall krank geschrieben ist, nach eigenen Angaben eine Traumatherapie macht.
Der Polizeibeamte ist nach wie vor von seinen Dienstpflichten entbunden. „Auch Beamte dürfen nicht doppelt bestraft werden“, be- tont Polizeisprecher Ramon van der Maat, aber wenn der Berufsstand beziehungsweise das Ansehen der Polizei Schaden genommen hätte, wären weitere Schritte denkbar. Die Folgen reichen von Verweis, Verwarnung, einer Geldstrafe oder Kürzung der Bezüge bis zu einer Degradierung. Die schärfste Form wäre die Entlassung aus dem Dienst. Der Beamte dürfe seit zehn Monaten nicht zum Dienst kommen, erhalte aber weiter sein Gehalt. Es gelte zum einen die Unschuldsvermutung, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, sowie die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, erklärt van der Maat und lässt keinen Platz für etwaige Neidgedanken: „Für einen Kollegen ist das schon bitter, nicht zum Dienst kommen zu dürfen. Das ist harter Tobak.“
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