Gericht kippt Alkoholverbot in der City
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat gestern das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt als für nicht rechtmäßig befunden. Die Stadt habe nicht belegen können, dass die Sicherheit in der Innenstadt durch das Verbot gestärkt wird.
Das Alkoholverbot in der Duisburger könnte bald Geschichte sein. Gestern Vormittag hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf es für nicht rechtmäßig erklärt. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass eine „abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit“nicht zu belegen sei. Darüber hinaus bezeichnete sie das Verbot als „nicht verhältnismäßig“. Der Grund: Es bestünden bereits ausreichend Vorschriften, die die öffentliche Ordnung schützten. Das Gericht folgte damit den Argumenten der Duisburger Klägerin Marion W., die vor das Verwaltungsgericht gezogen war, weil sie sich durch das Verbot in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt fühlte.
„Meine Mandantin und ich sind mit dem Urteil sehr zufrieden“, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Klägerin vor Gericht vertrat. „Wenn es Rechtsgültigkeit erlangt, haben wir das Klageziel erreicht. Es ist eine Entscheidung mit Signalcharakter für ähnliche Verbote in anderen Städten.“
Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt es nun bei der Stadt, ob sie das Verbot aus ihrem Ordnungsrecht streicht. Die Stadt kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Bevor sie das tut, will die Kommune aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Das Gericht ist unserer Auffassung heute leider nicht gefolgt“, sagte Stadtsprecherin Anja Kopka. Eine Befragung von Händlern und Passanten in der Innenstadt habe gezeigt, dass sich die Situation in der Duisburger Innenstadt durch das Verbot verbessert habe. Die Belästigungen durch alkoholisierte Personen seien spürbar zurückgegangen. Auch die Gespräche am Runden Tisch, zu dem auch Vertreter der Betroffenen eingeladen wurden, hätten nach Auffassung der Stadt Duisburg in die richtige Richtung gewiesen.
Mit der Trinkerszene in Duisburg habe seine Mandantin nichts zu tun, hatte Prigge im Vorfeld des Verhandlungstages gesagt. Seine Man- dantin treffe sich bei schönem Wetter aber gerne draußen mit Freunden und trinke dabei auch mal ein Bier. Seit etwa einem Jahr sei ihr das nicht mehr möglich gewesen. Dagegen habe sie Klage eingereicht.
Die Klägerin sah ihre persönliche Freiheit unverhältnismäßig beschnitten, sagte Prigge. Das Alkoholverbot betreffe eine immerhin 53 Fußballfelder große Fläche und damit weite Teile der Innenstadt. Die Stadt habe argumentiert, mit der Verfügung des Alkoholverbots be- gegne man einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung. „Wir bestreiten, dass es eine solche Gefahr gibt.“
Im Mai 2017 war das Alkoholverbot in Kraft getreten. Im März dieses Jahres hatte es der Stadtrat bis Mitte 2021 verlängert. Es galt für die Königstraße, sowie für mehrere Nebenstraßen und Plätze.
Bereits vor der Klage hatte sich die Stadt vor allem aus den Reihen der Sozialverbände einige Kritik für die Entscheidung anhören müssen. Es handele sich um eine „Vertrei- bungspolitik“, hatte zum Beispiel der Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg, Sieghard Schilling, gesagt. Auch der Duisburger Suchthilfeverband kritisierte die Entscheidung. „Wir brauchen intensive Betreuung, kein Verbot“, sagte Verbandssprecher Mustafa Arslan. Trinken in der Innenstadt könne durch ein Verbot nicht verhindert werden. Der Einsatz des Streetworkers, der sich seit September vergangenen Jahres um die Trinkerszene kümmere, sei viel sinnvoller.