Rheinische Post Duisburg

Gericht kippt Alkoholver­bot in der City

- VON TIM HARPERS

Das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht hat gestern das Alkoholver­bot in der Duisburger Innenstadt als für nicht rechtmäßig befunden. Die Stadt habe nicht belegen können, dass die Sicherheit in der Innenstadt durch das Verbot gestärkt wird.

Das Alkoholver­bot in der Duisburger könnte bald Geschichte sein. Gestern Vormittag hat das Verwaltung­sgericht in Düsseldorf es für nicht rechtmäßig erklärt. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass eine „abstrakte Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit“nicht zu belegen sei. Darüber hinaus bezeichnet­e sie das Verbot als „nicht verhältnis­mäßig“. Der Grund: Es bestünden bereits ausreichen­d Vorschrift­en, die die öffentlich­e Ordnung schützten. Das Gericht folgte damit den Argumenten der Duisburger Klägerin Marion W., die vor das Verwaltung­sgericht gezogen war, weil sie sich durch das Verbot in ihrer persönlich­en Freiheit beschränkt fühlte.

„Meine Mandantin und ich sind mit dem Urteil sehr zufrieden“, sagte der Düsseldorf­er Rechtsanwa­lt Jasper Prigge, der die Klägerin vor Gericht vertrat. „Wenn es Rechtsgült­igkeit erlangt, haben wir das Klageziel erreicht. Es ist eine Entscheidu­ng mit Signalchar­akter für ähnliche Verbote in anderen Städten.“

Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers liegt es nun bei der Stadt, ob sie das Verbot aus ihrem Ordnungsre­cht streicht. Die Stadt kann beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Bevor sie das tut, will die Kommune aber zunächst die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten. „Das Gericht ist unserer Auffassung heute leider nicht gefolgt“, sagte Stadtsprec­herin Anja Kopka. Eine Befragung von Händlern und Passanten in der Innenstadt habe gezeigt, dass sich die Situation in der Duisburger Innenstadt durch das Verbot verbessert habe. Die Belästigun­gen durch alkoholisi­erte Personen seien spürbar zurückgega­ngen. Auch die Gespräche am Runden Tisch, zu dem auch Vertreter der Betroffene­n eingeladen wurden, hätten nach Auffassung der Stadt Duisburg in die richtige Richtung gewiesen.

Mit der Trinkersze­ne in Duisburg habe seine Mandantin nichts zu tun, hatte Prigge im Vorfeld des Verhandlun­gstages gesagt. Seine Man- dantin treffe sich bei schönem Wetter aber gerne draußen mit Freunden und trinke dabei auch mal ein Bier. Seit etwa einem Jahr sei ihr das nicht mehr möglich gewesen. Dagegen habe sie Klage eingereich­t.

Die Klägerin sah ihre persönlich­e Freiheit unverhältn­ismäßig beschnitte­n, sagte Prigge. Das Alkoholver­bot betreffe eine immerhin 53 Fußballfel­der große Fläche und damit weite Teile der Innenstadt. Die Stadt habe argumentie­rt, mit der Verfügung des Alkoholver­bots be- gegne man einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung. „Wir bestreiten, dass es eine solche Gefahr gibt.“

Im Mai 2017 war das Alkoholver­bot in Kraft getreten. Im März dieses Jahres hatte es der Stadtrat bis Mitte 2021 verlängert. Es galt für die Königstraß­e, sowie für mehrere Nebenstraß­en und Plätze.

Bereits vor der Klage hatte sich die Stadt vor allem aus den Reihen der Sozialverb­ände einige Kritik für die Entscheidu­ng anhören müssen. Es handele sich um eine „Vertrei- bungspolit­ik“, hatte zum Beispiel der Geschäftsf­ührer des Diakoniewe­rks Duisburg, Sieghard Schilling, gesagt. Auch der Duisburger Suchthilfe­verband kritisiert­e die Entscheidu­ng. „Wir brauchen intensive Betreuung, kein Verbot“, sagte Verbandssp­recher Mustafa Arslan. Trinken in der Innenstadt könne durch ein Verbot nicht verhindert werden. Der Einsatz des Streetwork­ers, der sich seit September vergangene­n Jahres um die Trinkersze­ne kümmere, sei viel sinnvoller.

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RP-ARCHIVFOTO: SKIBA Die Stadt hat das Alkoholver­bot vor allem in Kraft gesetzt, um der Trinkersze­ne in der City zu begegnen. Der Rechtsanwa­lt der Klägerin hat ernsthafte Zweifel an der Wirksamkei­t des Verbots.

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