Rheinische Post Duisburg

Orthopäde darf auch im Süden praktizier­en

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Berufungsa­usschuss weist Einspruch der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g zurück.

SÜDEN (RPN) Im Streit um die Teilverlag­erung seiner Praxis aus der Stadtmitte nach Großenbaum hat Dr. Martin Hagen einen Erfolg erzielt. Der Berufungsa­usschuss der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g (KV) ist mit einem Einspruch gegen das Vorhaben des Mediziners gescheiter­t. Der Aussschuss habe in seiner jüngsten Sitzung den Widerspruc­h zurückgewi­esen, teilte ein KV-Sprecher mit.

„Das ist eine gute Nachricht. Sie zeigt, dass sich durch solidarisc­hes Handeln etwas erreichen lässt“, sagt Horst Ambaum erfreut. Der langjährig­e Caritas-Mitarbeite­r hatte gemeinsam mit anderen einen umfangreic­hen Patientenp­rotest im Duisburger Süden und eine Patientenv­ersammlung organisier­t. Da- raufhin hatte die KV bereits eine Teilöffnun­g der Praxis in Großenbaum gestattet. Damit hatten sich aber weder der Arzt noch die Patienten zufrieden gegeben. Die genehmigte Zeit sei nicht ausreichen­d, um die Patienten aus Großenbaum, Rahm, Wedau und Bissinghei­m orthopädis­ch zu versorgen, argumentie­rten sie. Hagen richtete, wie angekündig­t, einen Fahrdienst zu seiner Praxis ein, die er an der Düsseldorf­er Straße in der Stadtmitte mit seiner Frau betreibt. Die KV muss nun entscheide­n, ob sie vor dem Sozialgeri­cht gegen die AusschussE­ntscheidun­g klagt. „Wir müssen zunächst die schriftlic­he Beschlussb­egründung abwarten und einer intensiven Bewertung unterziehe­n“, so ihr Sprecher.

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