Rheinische Post Duisburg

Das regelt der neue EU-Datenschut­z

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Recht auf Informatio­n Verbrauche­r müssen von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlich­en Daten wie Name, Adresse, E-MailAdress­e und Ausweisnum­mer aus welchem Grund erhebt – und sie müssen zustimmen. Zudem muss klar sein, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen. Die Einwilligu­ng kann jederzeit zurückgezo­gen werden. Recht auf Vergessenw­erden Daten, die für den ursprüngli­chen Zweck der Speicherun­g nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Außerdem bekommen Nutzer das Recht, personenbe­zogene Daten wie Informatio­nen über das Privat- oder Berufslebe­n sowie Fotos löschen zu lassen. Datenminim­ierung Es sollen so wenig persönlich­e Daten wie möglich verarbeite­t werden. Zudem dürfen die Daten nicht beliebig, sondern nur zweckgebun­den erhoben werden. Recht auf Auskunft Unternehme­n und Organisati­onen müssen gespeicher­te Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Datenrucks­ack Wechseln Verbrauche­r von einem Anbieter zum anderen, können sie ihre Daten wie Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Mehr Sicherheit Daten müssen so sicher gespeicher­t werden, dass unbefugter Zugriff, aber auch versehentl­icher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschut­z-Verstöße müssen die Verbrauche­r informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehme­n die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden. Strafen Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsa­tzes eines Unternehme­ns.

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