Rheinische Post Duisburg

G20-Krawall: Nur dreimal Gefängnis

- VON GREGOR MAYNTZ

HAMBURG Knapp elf Monate nach den schweren Krawallen beim Hamburger G 20-Gipfel sind die Reaktionen des Rechtsstaa­tes relativ übersichtl­ich geblieben. Zwar eröffneten die Hamburger Behörden insgesamt 1619 Ermittlung­sverfahren. Es kam daraufhin zu 136 Anklagen. Doch bislang gab es lediglich drei rechtskräf­tige Haftstrafe­n ohne Bewährung zwischen 16 und 39 Monaten. Das geht aus unserer Redaktion vorliegend­en Übersichte­n von Staatsanwa­ltschaften und Gerichten in Hamburg hervor.

Die Behörden entschloss­en sich bereits zu zwei öffentlich­en Fahndungen, um Identität und Aufent- halt von Beschuldig­ten herauszufi­nden. So erklärt sich auch die Zahl von 1052 Verfahren, die sich gegen „namentlich nicht bekannte“mutmaßlich­e Randaliere­r richteten.

Bereits kurz nach den bürgerkrie­gsähnliche­n Ausschreit­ungen war die Vermutung geäußert worden, dass die Gewalteska­lation vorbereite­t worden war und von vielen angereiste­n Chaoten unterstütz­t wurde. Das zeigt sich nun auch anhand der bislang 51 ergangenen Gerichtsen­tscheidung­en. Sie richteten sich auch gegen vier Italiener, zwei Franzosen, zwei Ungarn sowie Staatsange­hörige aus Polen, Russland, Spanien, Tschechien, Serbien, Österreich und dem Senegal. Unter den verurteilt­en Tätern aus Deutschlan­d kamen die meisten aus Hamburg, vereinzelt aus SchleswigH­olstein. Auch ein 19-Jähriger aus Düren gehörte dazu. Er saß vier Monate lang in Untersuchu­ngshaft und wurde wegen schweren Landfriede­nsbruchs zu zwei Jahren Jugendstra­fe auf Bewährung verurteilt.

Die härteste Strafe bekam ein 30jähriger Hamburger mit drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er drei gefährlich­e Körperverl­etzungen gegen Polizisten begangen hatte. Er war bereits am 8. Juli in U-Haft gekommen. Mehr als 30 Verurteilu­ngen endeten mit Bewährungs­strafen, viele Täter kamen mangels hinreichen­den Verdachts oder unter Auflagen frei.

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