Buddel-Löcher verschandeln Rasenflächen
Die schwebenden Grasflächen auf dem König-Heinrich-Platz wurden bereits zum fünften Mal beschädigt.
Er ist der repräsentabelste Platz der Stadt und wohl auch der schönste. Doch bis Mitte vergangener Woche noch verunstalteten den KönigHeinrich-Platz höchst unschöne Löcher. Die klafften auf drei der fünf schwebenden Rasenflächen und machten das Grün, das gerne als Liege- oder Spielfläche genutzt wird, zur Stolperfalle.
Zuständig für die Pflege der Rasenflächen sind die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD), die einmal pro Monat die Flächen mähen und sich auch um die Bewässerung kümmern. Auf Anfrage der Redaktion hatte WBD-Sprecher Volker Lange erklärt, dass die Schäden bereits bekannt seien und zeitnah beseitigt würden. Einen Tag später hat ein Trupp der WBD zumindest die Löcher verfüllt. Bis darüber wieder Gras gewachsen ist, wird es allerdings noch dauern. Fraglich ist, ob das Grünzeug die Zeit dazu bekommt, denn die nackten Erdflecken könnten die unbekannten Buddler zu neuen Grabungstätigkeiten animieren. Laut Volker Lange war es nämlich nicht das erste Mal, dass jemand den Rasen beschädigt hat: „Es gab schon vier weitere Fälle, dieser war aber der Schlimmste von den Ausmaßen.“
Zehn Zentimeter hoch ist die Grasnarbe auf den Flächen, danach folgt 15 Zentimeter Oberboden und darunter liegen Drainagevorrichtungen. Während einige der Buddel-Löcher eher Kuhlen-Charakter hatten, war die Erde in einem Fall fast bis auf die Drainagerohre abgetragen. Gut 110 Euro hat die WBD die Beseitigung des Schadens gekostet. Das kann sich auf 250 Euro erhöhen, wenn trotz Verfüllung und Einsähung noch Rollrasen verlegt werden muss. Lange: „Da immer nur geringe Mengen Rollrasen benötigt werden von etwa fünf Quadratmetern, müssen diese erst beschafft und abgeholt werden.“Wer die Rasenflächen derart zerstört, ist bislang ungeklärt. Weder den WBD noch der Stadt ist ein Verursacher bekannt. Beide mutmaßen aber unabhängig voneinander, dass Hunde dort ihre Buddel-Leidenschaft ausgetobt haben, die von ihren Besitzern gar nicht oder zu spät zurück- gepfiffen wurden. Geahndet werden solche Verstöße nach § 11 Absatz I der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt, die besagt, dass Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen haben, dass ihr Tier weder Personen noch andere Tiere gefährdet, noch Sachen, insbesondere Gehwege, Plätze und Blumenanlagen beschmutzt oder beschädigt. Sollten die Schäden durch Zweibeiner verursacht worden sein, gibt es einen entsprechenden Paragraphen in derselben Verordnung.
Aber um einen solchen Verstoß tatsächlich ahnden zu können, muss erst mal der Verursacher gefunden werden. Die Stadt versicherte jedenfalls, dass der Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes „täglich im Wege der sogenannten ,Kö-Präsenz’ vor Ort ist“und „aktuell verstärkt die Rasenflächen im Blick behalten werden“