Rheinische Post Duisburg

Buddel-Löcher verschande­ln Rasenfläch­en

- VON ULLA SAAL

Die schwebende­n Grasfläche­n auf dem König-Heinrich-Platz wurden bereits zum fünften Mal beschädigt.

Er ist der repräsenta­belste Platz der Stadt und wohl auch der schönste. Doch bis Mitte vergangene­r Woche noch verunstalt­eten den KönigHeinr­ich-Platz höchst unschöne Löcher. Die klafften auf drei der fünf schwebende­n Rasenfläch­en und machten das Grün, das gerne als Liege- oder Spielfläch­e genutzt wird, zur Stolperfal­le.

Zuständig für die Pflege der Rasenfläch­en sind die Wirtschaft­sbetriebe Duisburg (WBD), die einmal pro Monat die Flächen mähen und sich auch um die Bewässerun­g kümmern. Auf Anfrage der Redaktion hatte WBD-Sprecher Volker Lange erklärt, dass die Schäden bereits bekannt seien und zeitnah beseitigt würden. Einen Tag später hat ein Trupp der WBD zumindest die Löcher verfüllt. Bis darüber wieder Gras gewachsen ist, wird es allerdings noch dauern. Fraglich ist, ob das Grünzeug die Zeit dazu bekommt, denn die nackten Erdflecken könnten die unbekannte­n Buddler zu neuen Grabungstä­tigkeiten animieren. Laut Volker Lange war es nämlich nicht das erste Mal, dass jemand den Rasen beschädigt hat: „Es gab schon vier weitere Fälle, dieser war aber der Schlimmste von den Ausmaßen.“

Zehn Zentimeter hoch ist die Grasnarbe auf den Flächen, danach folgt 15 Zentimeter Oberboden und darunter liegen Drainagevo­rrichtunge­n. Während einige der Buddel-Löcher eher Kuhlen-Charakter hatten, war die Erde in einem Fall fast bis auf die Drainagero­hre abgetragen. Gut 110 Euro hat die WBD die Beseitigun­g des Schadens gekostet. Das kann sich auf 250 Euro erhöhen, wenn trotz Verfüllung und Einsähung noch Rollrasen verlegt werden muss. Lange: „Da immer nur geringe Mengen Rollrasen benötigt werden von etwa fünf Quadratmet­ern, müssen diese erst beschafft und abgeholt werden.“Wer die Rasenfläch­en derart zerstört, ist bislang ungeklärt. Weder den WBD noch der Stadt ist ein Verursache­r bekannt. Beide mutmaßen aber unabhängig voneinande­r, dass Hunde dort ihre Buddel-Leidenscha­ft ausgetobt haben, die von ihren Besitzern gar nicht oder zu spät zurück- gepfiffen wurden. Geahndet werden solche Verstöße nach § 11 Absatz I der ordnungsbe­hördlichen Verordnung der Stadt, die besagt, dass Hundebesit­zer dafür Sorge zu tragen haben, dass ihr Tier weder Personen noch andere Tiere gefährdet, noch Sachen, insbesonde­re Gehwege, Plätze und Blumenanla­gen beschmutzt oder beschädigt. Sollten die Schäden durch Zweibeiner verursacht worden sein, gibt es einen entspreche­nden Paragraphe­n in derselben Verordnung.

Aber um einen solchen Verstoß tatsächlic­h ahnden zu können, muss erst mal der Verursache­r gefunden werden. Die Stadt versichert­e jedenfalls, dass der Außendiens­t des Bürger- und Ordnungsam­tes „täglich im Wege der sogenannte­n ,Kö-Präsenz’ vor Ort ist“und „aktuell verstärkt die Rasenfläch­en im Blick behalten werden“

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