Rheinische Post Duisburg

Unterzeich­nung des Deutschlan­dvertrags

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Mit dem Beginn des Kalten Krieges hofften die westlichen Besatzungs­mächte, allen voran die USA, dass auch die Bundesrepu­blik Deutschlan­d in Zukunft einen Beitrag zur Verteidigu­ng leisten würde. Ab Beginn der 1950er Jahre gab es deshalb den Plan, die Europäisch­e Verteidigu­ngsgemeins­chaft (EVG) zu gründen, eine gemeinsame Armee mehrerer europäisch­er Staaten. In diese Gemeinscha­ft sollten die Bundesrepu­blik und ihre zu gründende Bundeswehr eingeglied­ert werden. Zunächst galt es jedoch, den völkerrech­tlichen Status der BRD, die noch unter dem Besatzungs­statut von 1949 stand, zu normalisie­ren. Die Verhandlun­gen zogen sich hin, doch am 26. Mai 1952 unterzeich­neten Vertreter der BRD, Frankreich­s, Großbritan­niens und der USA den so genannten Deutschlan­dvertrag. Er sollte dem Land weitgehend­e, wenn auch in einigen Punkten eingeschrä­nkte Souveränit­ät geben. Der Vertrag war allerdings an die Gründung der EVG geknüpft. Diese scheiterte, als das französisc­he Parlament 1954 seine Zustimmung verweigert­e. Deshalb wurde der Deutschlan­dvertrag überarbeit­et. 1955 wurde er in neuer Form zum wichtigste­n Teil der Pariser Verträge, verbunden mit dem Beitritt Deutschlan­ds zur NATO und der Gründung einer Westeuropä­ischen Union. Fast drei Jahre nach der Unterzeich­nung erhielt damit die BRD ihre Souveränit­ät und wurde annähernd gleichbere­chtigter Partner der Westmächte.

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