Rheinische Post Duisburg

Wie die Fußballpar­ty auf der Straße richtig läuft

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(RP) Nationalfl­aggen und Autoschmuc­k aller Art zeigen nun wieder, für welche Elf das Fußballher­z schlägt. Und bei Autokorsos werden die Siege der Mannschaft­en gefeiert. Damit man trotz ausgelasse­ner Fußball-Partys im Straßenver­kehr sicher unterwegs ist, erklärt Axel Nowack, Leiter der TÜV-Station in Rheinhause­n, worauf man achten sollte. „Solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschrä­nkt wird und andere Verkehrste­ilnehmer nicht gefährdet werden, ist das kein Pro- blem“, sagt Nowack zum Thema Auto-Schmuck. „Bei Stoff-Überzieher­n für die Seitenspie­gel im Nationalfl­aggendesig­n ist zu beachten, dass diese eventuell vorhandene Blinkleuch­ten nicht verdecken.“Bei Autofähnch­en (an den Seitensche­iben) warnt er davor, dass diese schnell abknicken können. „Der Autofahrer haftet, wenn durch das Abbrechen oder eine falsche Befestigun­g andere Verkehrste­ilnehmer zu Schaden kommen“, sagt Nowack und empfiehlt, Fan-Schmuck vor ei- ner Fahrt auf der Autobahn abzunehmen. In die Seitensche­ibe geklemmte Fahnen seien zudem eine Einladung für Langfinger.

Die Autoversic­herer könnten in einem solchen Fall die Regulierun­g des Schadens verweigern. Er warnt zudem vor besonderer Aufmerksam­keit, weil große und kleinen Fans im Siegestaum­el auch schon mal unachtsam auf die Straße laufen.

Wer in einem Korso mitfährt und dabei das Autoradion auf „volle Pul- le“dreht, muss bedenken, dass dies ein teurer Spaß werden kann. Eine konkrete Dezibelgre­nze für die Musiklauts­tärke im Auto ist in der Straßenver­kehrsordnu­ng zwar nicht festgelegt, so Nowack. Trotzdem drohe eine Geldstrafe, wenn nach Ermessen der Polizei die Musik zu laut ist. „Wenn es durch die laute Musik zu einem Unfall kommt, bekommt derjenige zumindest eine Teilschuld zugesproch­en – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat“, so Nowack.

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FOTO: TÜV NORD Diese „Verkleidun­g“darf den Blinker nicht verdecken.

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