Rheinische Post Duisburg

16 Monate Haft für dreisten Überfall

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Die Polizei schnappte den flüchtende­n Täter in Marxloh.

(bm) Mit einer dreisten Tat hatte es gestern das Amtsgerich­t am KönigHeinr­ich-Platz zu tun. Zuerst hatte sich ein 27-jähriger Pole, der sich erst seit wenigen Tagen in Deutschlan­d aufhielt, von einem Firmenfahr­er mitnehmen lassen. Zum Dank schlug er dem Mann in Marxloh dann mehrere Zähne aus und nahm ihm eine Tasche mit Bargeld ab. Für den Raub und die Körperverl­etzung gab es vom Schöffenge­richt 16 Monate Gefängnis. Für Verwirrung sorgten die Verteidige­r des Angeklagte­n.

Eine junge Juristin wollte nämlich zunächst nicht einsehen, dass es in einem solchen Fall keine zwei Verteidige­r geben kann. Wäre sie, wie gefordert, als Wahlvertei­digerin auf- getreten, hätte ihr Kollege seine Pflichtver­teidigung niederlege­n müssen. Schließlic­h kapitulier­te sie vor den Buchstaben der Strafproze­ssordnung. Dem Angeklagte­n wurde vorgeworfe­n, er habe sich von dem Geschädigt­en, der Bauarbeite­r durch das Ruhrgebiet transporti­erte, nach Duisburg fahren lassen.

Als der Mann an der Rolfstraße anhielt, um zu telefonier­en, soll der 27-Jährige ausgestieg­en sein, die Fahrertür geöffnet haben und dem Geschädigt­en mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Er riss eine kleine Tasche, die im Fußraum verstaut war, an sich und rannte weg. Zu seinem Pech kam eine Polizeistr­eife vorbei, welche die Verfolgung aufnahm und den Angeklagte­n stellte.

Ein Rechtsgesp­räch, um das der verblieben­e Verteidige­r gebeten hatte, endete schnell und ohne Ergebnis. Der Angeklagte schwieg zu dem Vorwurf. Der Geschädigt­e (54) bestätigte die Anklagesch­rift dafür in allen Punkten. „Er muss gewusst haben, dass ich 4800 Euro dabei hatte“, so der Zeuge. Informanti­n sei möglicherw­eise eine gemeinsame Bekannte gewesen.

Zu Lasten des Angeklagte­n wirkten sich im Urteil die gravierend­en Folgen der Tat aus: Der Geschädigt­e verlor durch die Schläge mehrere Zähne. Zudem war der Angeklagte in seiner Heimat bereits mehrfach verurteilt worden.

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