16 Monate Haft für dreisten Überfall
Die Polizei schnappte den flüchtenden Täter in Marxloh.
(bm) Mit einer dreisten Tat hatte es gestern das Amtsgericht am KönigHeinrich-Platz zu tun. Zuerst hatte sich ein 27-jähriger Pole, der sich erst seit wenigen Tagen in Deutschland aufhielt, von einem Firmenfahrer mitnehmen lassen. Zum Dank schlug er dem Mann in Marxloh dann mehrere Zähne aus und nahm ihm eine Tasche mit Bargeld ab. Für den Raub und die Körperverletzung gab es vom Schöffengericht 16 Monate Gefängnis. Für Verwirrung sorgten die Verteidiger des Angeklagten.
Eine junge Juristin wollte nämlich zunächst nicht einsehen, dass es in einem solchen Fall keine zwei Verteidiger geben kann. Wäre sie, wie gefordert, als Wahlverteidigerin auf- getreten, hätte ihr Kollege seine Pflichtverteidigung niederlegen müssen. Schließlich kapitulierte sie vor den Buchstaben der Strafprozessordnung. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sich von dem Geschädigten, der Bauarbeiter durch das Ruhrgebiet transportierte, nach Duisburg fahren lassen.
Als der Mann an der Rolfstraße anhielt, um zu telefonieren, soll der 27-Jährige ausgestiegen sein, die Fahrertür geöffnet haben und dem Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Er riss eine kleine Tasche, die im Fußraum verstaut war, an sich und rannte weg. Zu seinem Pech kam eine Polizeistreife vorbei, welche die Verfolgung aufnahm und den Angeklagten stellte.
Ein Rechtsgespräch, um das der verbliebene Verteidiger gebeten hatte, endete schnell und ohne Ergebnis. Der Angeklagte schwieg zu dem Vorwurf. Der Geschädigte (54) bestätigte die Anklageschrift dafür in allen Punkten. „Er muss gewusst haben, dass ich 4800 Euro dabei hatte“, so der Zeuge. Informantin sei möglicherweise eine gemeinsame Bekannte gewesen.
Zu Lasten des Angeklagten wirkten sich im Urteil die gravierenden Folgen der Tat aus: Der Geschädigte verlor durch die Schläge mehrere Zähne. Zudem war der Angeklagte in seiner Heimat bereits mehrfach verurteilt worden.