Cannabiszüchter muss für längere Zeit hinter Gitter
(bm) Wegen unerlaubten Besitzes, Anbaus und Handels mit Betäubungsmitteln verurteilte das Landgericht jetzt einen 43-jährigen Duisburger zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Neumühl waren im Dezember des vergangenen Jahres insgesamt rund zwei Kilo Marihuana gefunden worden. Zudem beschlagnahmte die Polizei eine IndoorCannabis-Plantage mit 109 Pflanzen. Neben den Pflanzen waren Heizlampen mit mehreren Tausend Watt Leistung, Filter und Lüftungs- anlagen sichergestellt worden. Experten des Landeskriminalamtes hatten berechnet, dass mit der Anlage ein Ertrag von mindestens vier Kilo Rauschgift zu erzielen gewesen wäre, hätten die Ordnungshüter die gärtnerischen Aktivitäten nicht unterbrochen. Im Laufe des Verfahrens hatte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. Er gab auch zu, dass die sichergestellten Drogen nicht nur zum Eigenkonsum bestimmt waren. Nach sechs Monaten U-Haft wurde er bis zum Antritt der Strafhaft auf freien Fuß gesetzt.
Nach sechs Monaten Untersuchungshaft wurde er bis zum Antritt
der Strafhaft auf freien Fuß gesetzt.