Rheinische Post Duisburg

Cannabiszü­chter muss für längere Zeit hinter Gitter

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(bm) Wegen unerlaubte­n Besitzes, Anbaus und Handels mit Betäubungs­mitteln verurteilt­e das Landgerich­t jetzt einen 43-jährigen Duisburger zu dreieinhal­b Jahren Gefängnis. Bei einer Durchsuchu­ng seiner Wohnung in Neumühl waren im Dezember des vergangene­n Jahres insgesamt rund zwei Kilo Marihuana gefunden worden. Zudem beschlagna­hmte die Polizei eine IndoorCann­abis-Plantage mit 109 Pflanzen. Neben den Pflanzen waren Heizlampen mit mehreren Tausend Watt Leistung, Filter und Lüftungs- anlagen sichergest­ellt worden. Experten des Landeskrim­inalamtes hatten berechnet, dass mit der Anlage ein Ertrag von mindestens vier Kilo Rauschgift zu erzielen gewesen wäre, hätten die Ordnungshü­ter die gärtnerisc­hen Aktivitäte­n nicht unterbroch­en. Im Laufe des Verfahrens hatte der Angeklagte ein rückhaltlo­ses Geständnis abgelegt. Er gab auch zu, dass die sichergest­ellten Drogen nicht nur zum Eigenkonsu­m bestimmt waren. Nach sechs Monaten U-Haft wurde er bis zum Antritt der Strafhaft auf freien Fuß gesetzt.

Nach sechs Monaten Untersuchu­ngshaft wurde er bis zum Antritt

der Strafhaft auf freien Fuß gesetzt.

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