Schulen: Gutachter sieht fünfte Option
Gründung einer zweiten Gesamtschule und Umzug der Realschule aus dem Hiesfelder Schulzentrum.
DINSLAKEN (akw) Die Fortschreibung des Gutachtens zur Schulentwicklung in der Stadt liegt vor: Darin schlägt Gutachter Heinfried Habeck eine neue fünfte Variante vor. Diese sieht die Gründung einer zweiten neuen Gesamtschule vor, die gemeinsam mit der Ernst-Barlach-Gesamtschule (EBGS) künftig zumindest neun Züge hat. Dies, argumentiert Habeck in der Aktualisierung des Gutachtens, sei möglich, wenn die Ausnahmegenehmigung eines fünften Zuges im Jahrgang 5 der Gesamtschule Hünxe zukünftig nicht weiter erteilt werde. Dorthin werden im kommenden Schuljahr 42 Schüler auspendeln – an der Hünxer Schule speise sich, so der Gutachter, im Prinzip also ein ganzer Zug mit Schülern aus Dinslaken, der auf lange Sicht für die Schulen im Sekundarbereich I der Stadt Dinslaken einzuplanen sei. Demnach entstünden in der Summe zehn Züge für die beiden Gesamtschulen in Dinslaken.
Des Weiteren heißt es in dem Vorschlag, die Realschule im GustavHeinemann-Schulzentrum (GHZ) formal auf eine Dreizügigkeit zu begrenzen und in das Gebäude der Friedrich-Althoff-Sekundarschule (FAS) zu verlagern. Eine Verlegung der einzigen Realschule der Stadt von einer Randlage in eine zentrale Lage hätte Vorteile, bewertet Gutachter Habeck diese Möglichkeit, die bereits von der Unabhängigen Bürgervertretung ( UBV) ins Gespräch gebracht worden ist. Die Sekundarschule würde auch in dieser fünften Variante nicht mehr weitergeführt werden. Die drei Gymnasien hätten zusammen zehn Züge.
Für die vorgeschlagene neue Gesamtschule regt der Gutachter an, zu überlegen, ob sie neben dem Gymnasium im GHZ angesiedelt werden solle. „So könnten dann zwei Oberstufen, die beide eher klein sind, kooperieren“, heißt es in dem Papier.
Das aktualisierte Gutachten ist Thema in der nächsten Sitzung des Schulausschusses, der am kommenden Montag, 18. Juni, um 18.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses, tagt. Auslöser der Aktualisierung des bereits seit Mai 2016 vorliegenden Schulentwicklungsplanes ist die Schülerzahlentwicklung der FAS: Dort wurden zum kommenden Schuljahr 2018/19 lediglich 42 Schüler angemeldet. Mindestens 60 Anmeldungen müssen es aber sein, damit die von der Landesregierung vorgeschriebene Dreizügigkeit erreicht wird. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte in einem Schreiben vom 4. April auf die unzu- reichenden Anmeldungen reagiert und die Stadt Dinslaken als Schulträger aufgefordert, bis Ende November „schulorganisatorische Gegenmaßnahmen“zu treffen. Um auf die Forderung der Bezirksregierung zu reagieren, hatte der Schulausschuss bereits in seiner eigens dafür einberufenen Sitzung am 28. Mai beschlossen, eine Befragung durchzuführen, die sich an Eltern richten soll, die aktuell Kinder im Grundschulalter haben. Deren genauer Inhalt soll ebenfalls bei der Sitzung am Montag entschieden werden – allerdings nichtöffentlich.
Unterdessen hat sich die Schulkonferenz der Friedrich-AlthoffSchule zu Wort gemeldet. Sie fordert die Schulverwaltung auf zu prüfen, ob die Schule als Sekundarschule erhalten werden kann, ob sie in eine Gesamtschule umgewandelt werden oder als dritte Variante unter dem Namen als Gesamtschule neu gegründet werden kann. „Für den Erhalt der Konzepte unserer Schule als wichtiger Bestandteil der Dinslakener Schullandschaft“sei es, so heißt es in dem Antrag der Schulkonferenz, wichtig, diese drei Möglichkeiten mit aller Sorgfalt zu prü- fen. Hierbei bezieht sich die Schulkonferenz auch auf den Beschluss des Rates vom 9. Juli 2013, der mit der Namensgebung für die Schule den Namen Friedrich Althoff zum dauerhaften Bestandteil der Schullandschaft in Dinslaken gemacht habe. Der Name Friedrich Althoff, so heißt es weiter, verpflichte alle an der Gestaltung der Schullandschaft Beteiligten, über den Erhalt einer Schule dieses Namens nachzudenken, weil dieser Name für Prinzipien wie Toleranz und Visionen auch in Bezug auf das Bildungswesen stehen.
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