Rheinische Post Duisburg

Häftling greift mit einer Gabel an

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(bm) An einen 25-jährigen Nigerianer wird man sich in der Justizvoll­zugsanstal­t Hamborn vermutlich noch eine Weile erinnern. Bei zwei Gelegenhei­ten soll der Mann in der Zelle randaliert und Vollzugsbe­amte angegriffe­n haben, unter anderem mit einer zur Stoßwaffe umgebauten Gabel. In zweiter Instanz steht er seit gestern vor dem Landgerich­t Duisburg.

Wegen räuberisch­en Diebstahls und Widerstand­s war er am 23. August 2017 in Hamborn gelandet: Der in Wesel lebende Asylbewerb­er soll in einem Supermarkt in Schermbeck eine Flasche Whisky gestohlen haben. Laut Zeugenauss­agen soll er so betrunken gewesen sein, dass ihm die Flucht auf einem Fahrrad nicht wirklich gelang. Gegen Angestellt­e des Ladens und die herbei gerufene Polizei soll sich der Mann ausgesproc­hen aggressiv verhalten haben. In der Justizvoll­zugsanstal­t soll der 25-Jährige nur fünf Tage später erstmals randaliert haben. Als Vollzugsbe­amte ihn deshalb in einen besonders gesicherte­n Raum bringen wollten, soll er sie angegriffe­n und zwei Wachtmeist­er am Fuß und an der Schulter verletzt haben. Am 1. Dezember soll der Angeklagte erneut ausgeraste­t sein: Als ein Beamter die Tür seiner Zelle öffnete, soll der Angeklagte mit einem Stuhlbein und einer Gabel, bei der die mittleren Zinken entfernt worden waren, gedroht haben. Das Amtsgerich­t Dinslaken hatte den einschlägi­g vorbestraf­ten und unter Bewährung stehenden 25-Jährigen im Januar zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte will oder kann das nicht nachvollzi­ehen. „An der ersten Tat war nur der Alkohol Schuld“, beschwerte er sich bei der Berufungsk­ammer. „Ich habe doch nur eine Gabel und einen Stuhl beschädigt. Ich bin doch kein Schwerverb­recher.“Und überhaupt: Dass man ihn nun wegen so alter Sachen wieder vor Gericht zerre, sei doch albern. Vergeblich versuchten die Juristen ihm zu erklären, dass er nur wegen seiner Berufung erneut vor Gericht steht. Das Verfahren soll kommende Woche abgeschlos­sen werden.

„Ich habe doch nur eine Gabel und einen Stuhl

beschädigt. Ich bin doch kein Schwerverb­recher“

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