Rheinische Post Duisburg

Schachtel Zigaretten war die einzige Beute

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Das Jugendgeri­cht verurteilt­e einen 18-jährigen Homberger wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung.

(bm) Mit einem Raubüberfa­ll, bei dem eine Schachtel Zigaretten die ganze Beute dargestell­t hatte, musste sich das Amtsgerich­t am KönigHeinr­ich-Platz auseinande­rsetzen. Laut Anklage hatte ein 18-jähriger Homberger gemeinsam mit einem Mittäter am 2. Januar zwei 16-Jährige angegriffe­n und einen der jungen Männer mit Pfefferspr­ay besprüht.

Die Anklage warf dem Heranwachs­enden schwere räuberisch­e Erpressung, gefährlich­e Körperverl­etzung und Beleidigun­g vor. „Es stimmt, dass ich ihn beleidigt habe“, gab der 18-Jährige zu. Man habe sich nicht besonders gut leiden können, weil jeder dem anderen vorwarf, ihm schon einmal et- was gestohlen zu haben. Aber mit dem Raub habe er eigentlich nichts zu tun gehabt. Er sei vom Mittäter überrascht worden, der ohne Vorwarnung das Pfefferspr­ay gezogen und dem Geschädigt­en ins Gesicht gesprüht habe. „Dann hat er von ihm verlangt, die Taschen zu leeren. Das Opfer gab ihm die Zigaretten. Aber ich muss mir vorwerfen, dass ich nicht eingegriff­en habe.“

Die beiden 16-Jährigen bestätigte­n diese Darstellun­g. Der Angeklagte habe nur dabei gestanden. Der Jugendlich­e, der heftige Augenreizu­ngen davon getragen hatte, konnte sich nicht einmal mehr an den 18-Jährigen erinnern.

Da die Mutter des Angeklagte­n offenbar mit der Erziehung ihrer Kinder überforder­t gewesen sei, landete der immer wieder in Heimen, wusste die Jugendgeri­chtsgehilf­e zu berichten. „Zur Tatzeit hatte ihn seine Mutter mal wieder rausgeworf­en. Er war quasi obdachlos.“Vergeblich habe sich der junge Mann um einen Job bemüht. „Du brauchst erst ein

Jugendgeri­chtshilfe Dach über dem Kopf, dann kann man sich um alles Weitere kümmern“, meinte der Jugendrich­ter.

Angesichts der Gesamtumst­ände stand am Ende nur eine Verurteilu­ng wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung und Beleidigun­g. Der 18-Jährige wurde verwarnt und muss 50 Arbeitsstu­nden leisten. Viel wichtiger für ihn: Er muss sich bei den Streetwork­ern in Homberg melden und mindestens ein halbes Jahr lang Kontakt halten. Sie sollen ihm dabei helfen, eine eigene Wohnung zu bekommen. Außerdem muss der 18Jährige an einem Sozial-Kompetenz-Training teilnehmen. Erfüllt er die Auflagen nicht, droht ihm mehrwöchig­er Erzwingung­sarrest.

„Zur Tatzeit hatte ihn seine Mutter mal wieder rausgeworf­en. Er war

quasi obdachlos“

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