Schachtel Zigaretten war die einzige Beute
Das Jugendgericht verurteilte einen 18-jährigen Homberger wegen unterlassener Hilfeleistung.
(bm) Mit einem Raubüberfall, bei dem eine Schachtel Zigaretten die ganze Beute dargestellt hatte, musste sich das Amtsgericht am KönigHeinrich-Platz auseinandersetzen. Laut Anklage hatte ein 18-jähriger Homberger gemeinsam mit einem Mittäter am 2. Januar zwei 16-Jährige angegriffen und einen der jungen Männer mit Pfefferspray besprüht.
Die Anklage warf dem Heranwachsenden schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. „Es stimmt, dass ich ihn beleidigt habe“, gab der 18-Jährige zu. Man habe sich nicht besonders gut leiden können, weil jeder dem anderen vorwarf, ihm schon einmal et- was gestohlen zu haben. Aber mit dem Raub habe er eigentlich nichts zu tun gehabt. Er sei vom Mittäter überrascht worden, der ohne Vorwarnung das Pfefferspray gezogen und dem Geschädigten ins Gesicht gesprüht habe. „Dann hat er von ihm verlangt, die Taschen zu leeren. Das Opfer gab ihm die Zigaretten. Aber ich muss mir vorwerfen, dass ich nicht eingegriffen habe.“
Die beiden 16-Jährigen bestätigten diese Darstellung. Der Angeklagte habe nur dabei gestanden. Der Jugendliche, der heftige Augenreizungen davon getragen hatte, konnte sich nicht einmal mehr an den 18-Jährigen erinnern.
Da die Mutter des Angeklagten offenbar mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert gewesen sei, landete der immer wieder in Heimen, wusste die Jugendgerichtsgehilfe zu berichten. „Zur Tatzeit hatte ihn seine Mutter mal wieder rausgeworfen. Er war quasi obdachlos.“Vergeblich habe sich der junge Mann um einen Job bemüht. „Du brauchst erst ein
Jugendgerichtshilfe Dach über dem Kopf, dann kann man sich um alles Weitere kümmern“, meinte der Jugendrichter.
Angesichts der Gesamtumstände stand am Ende nur eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung und Beleidigung. Der 18-Jährige wurde verwarnt und muss 50 Arbeitsstunden leisten. Viel wichtiger für ihn: Er muss sich bei den Streetworkern in Homberg melden und mindestens ein halbes Jahr lang Kontakt halten. Sie sollen ihm dabei helfen, eine eigene Wohnung zu bekommen. Außerdem muss der 18Jährige an einem Sozial-Kompetenz-Training teilnehmen. Erfüllt er die Auflagen nicht, droht ihm mehrwöchiger Erzwingungsarrest.
„Zur Tatzeit hatte ihn seine Mutter mal wieder rausgeworfen. Er war
quasi obdachlos“