Kartellamt geht 2018 gegen Facebook vor
Die Wettbewerbsbehörde nimmt die digitale Wirtschaft mehr ins Visier. Auch Telekom, Vodafone und O2 stehen im Fokus.
BONN Das Bundeskartellamt kümmert sich immer stärker um Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Dies machte Behördenpräsident Andreas Mundt am Montag deutlich. So hofft das Amt, noch 2018 ein vor mehr als zwei Jahren gestartetes Verfahren gegen Facebook beenden zu können. Dabei geht es darum, ob Facebook eine dominante Marktmacht hat (woran kein Zweifel besteht) und ob Facebook diese Stärke nutzt, um Nutzer zu übervorteilen und Wettbewerber abzudrängen. Am Ende könnte das Kartellamt Facebook zwingen, seine Nutzungsregeln zu ändern, das Netzwerk für andere Dienste stärker zu öffnen und bekannt zu geben, was mit den Daten passiert. Mundt: „Wir sind uns bewusst, dass dieses Verfahren schnell gehen muss. Die ganze Internetgemeinde ist interessiert.“
Auch die Marktmacht von Amazon und anderen Plattform-Betreibern will das Kartellamt stärker unter die Lupe nehmen. Dabei will es untersuchen, ob kleinere Unternehmen, die etwa Amazon als Vertriebspartner nutzen, gegängelt werden. So lehnt die Behörde es ab, dass Amazon kleinen Vertriebspartnern verbietet, Produkte günstiger als Amazon selbst zu verkaufen. Mundt machte klar, dass es ihm bei der Untersuchung von Plattformen nicht nur um Amazon geht. „Da gibt es auch kleinere Player, die in ihrem Segment eine große Marktmacht haben könnten.“
Deutlich sprach sich der Jurist dafür aus, dass die künftigen Mobil- funknetze der fünften Generation („5G“) nicht nur von den drei großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland (O2) genutzt werden können, sondern auch von unabhängigen Anbietern. „Bei dieser wichtigen Zukunftstechnik brauchen wir Wettbewerb. Das nützt Verbrauchern, es erleichtert Innovationen und bringt die Volkswirtschaft voran.“
Mundt appellierte an die Politik, seiner Behörde mehr Macht zu geben, um gegen Unternehmen der Digitalwirtschaft vorzugehen. Es sei zwar gut, dass das Kartellamt Sektor-Untersuchungen dazu machen kann, ob in bestimmten Geschäftsbereichen wie Vergleichsportalen Verbraucher benachteiligt werden. Aber es würde mehr bringen, wenn das Kartellamt gegen fragwürdi- ge Geschäftspraktiken oder unfaire Geschäftsbedingungen mit Abmahnungen vorgehen könne. „Wir können Gutes bewirken, wenn wir gegen solche Praktiken aktiv werden können.“In diesem Jahr schloss das Bundeskartellamt bereits Verfahren gegen 16 Unternehmen ab, bei denen Bußgelder in einer Höhe von 272 Millionen Euro verhängt wurden. Darunter seien erste Bußgelder im Verfahren gegen Edelstahlhersteller und Gebäudeausrüster, so Mundt.
Die Summe der verhängten Strafen ist damit nach knapp acht Monaten bereits mehr als vier Mal so hoch wie im gesamten Vorjahr, als Bußgelder in Höhe von rund 66 Millionen Euro verhängt wurden. „Die Kartellverfolgung ist ein Kern unserer Arbeit“, sagte Mundt. Die Wettbewerbsbehörde habe auch in diesem Jahr eine ganze Reihe neuer Verfahren eingeleitet. Insgesamt seien in den vergangenen acht Monaten Durchsuchungsaktionen bei 21 Unternehmen und vier Privatwohnungen durchgeführt worden.